Kfw Förderungen für Photovoltaik – Unser großer Ratgeber

Das Atomreaktor-Unglück in Fukushima hat in Deutschland eine Diskussion bezüglich Atomenergie ausgelöst, die Bundesregierung, allen voran Kanzlerin Angela Merkel, sah sich gezwungen, einige Atomreaktoren in Deutschland vom Netz zu nehmen. Dabei ist das Thema Energiewende in Deutschland weit älter – schon vor 2011 wurden Ziele und Förderungen ausgelobt, welche erneuerbare Energien fördern sollten. Dem Zugrunde liegen auch verbindliche Vereinbarungen und Ziele innerhalb der EU, die bis 2020 erreicht werden müssen.

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Dank Förderungen ist die Energiegewinnung durch die Sonne rentabel.

Privatpersonen und Unternehmen profitieren hiervon insofern, als diverse Produkte aus dem Bereich Erneuerbare Energien subventioniert werden  – allen voran die Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie. Die Kfw Förderbank bietet unter anderem Förderungen für Photovoltaik an. Im folgenden Ratgeber wird erläutert, welche Photovoltaik Anlagen in welchem Ausmaß von der Kfw finanziell unterstützt werden. 

Kfw Förderung für Photovoltaikanlagen

Eine Photovoltaik Anlage ist kostspielig, stellt aber auch eine langfristig lukrative Investition dar. Zum einen kann der zugekaufte Strombedarf reduziert werden, da man das jeweilige Gebäude selbst mit Strom versorgt, zum anderen wird in die Zukunft des Planeten investiert – nachkommende Generationen werden dafür dankbar sein. Die Kfw bietet hierfür den Kredit Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik an (Kennzahl oder Produktzahl: 274).

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung durch die Kfw Bank richtet sich gleichermaßen an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Deutsche Unternehmen können diesen Kredit nicht nur für Niederlassungen in Deutschland erhalten, sondern auch für Unternehmensgebäude im Ausland. Für ausländische Unternehmen sind die Darlehen nur für Objekte in Deutschland zulässig, mit einer Ausnahme: Die Gebäude befinden sich in Grenznähe, nicht weiter als 50 km von der Staatsgrenze entfernt.

Zusammengefasst – Wer und wo wird subventioniert:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Organisationen
  • In Deutschland
  • Auslandsniederlassungen deutscher Unternehmen
  • Grenznahe Unternehmensobjekte (50 km Spielraum)

Was genau wird von der Kfw Förderbank subventioniert?

Generell gilt: Gefördert wird eine Photovoltaik Anlage, welche die Stromerzeugung mit Lastmanagement und / oder Energiespeichern kombinieren.

Die Finanzierung betrifft demnach Solar-Anlagen, welche aus Sonnenenergie in Strom umwandeln können. Das Programm unterstützt dabei nicht nur den Kauf von Photovoltaik Anlagen, sondern auch den Aufbau und eventuell notwendige Erweiterung. Sollte ein Dachsanierung unerlässlich sein, wird auch dieser subventioniert.

Ebenfalls erhalten jene Personen oder Unternehmen eine Förderung, die eine gebrauchte oder veraltete Solaranlage modernisieren möchten. Hier wird allerdings sehr genau geprüft, wie deutlich die Leistungssteigerung aufgrund dieser Maßnahme ausfällt.

Wichtig: Voraussetzung für jedwede Förderung durch das Kfw Förderprogramm ist die Einspeisung eines gewissen Anteiles des erzeugten Stromes in das öffentliche Stromnetz. Mehr dazu in den Tipps und Infos zur Photovoltaikförderung der Kfw.

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Die KfW fördert viele verschiedene Projekte

Zusammengefasst – Was wird subventioniert:

  • Solar- bzw. Photovoltaik Anlagen mit Energiespeicher und / oder Lastmanagement
  • Zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien – Sonnenenergie
  • Neubau bzw. Installation
  • Modernisierung – deutliche Leistungssteigerung muss gegeben sein
  • Dachsanierung – wenn erforderlich (aus statischen oder rechtlichen Gründen)

In welchem finanziellen Ausmaß wird Photovoltaik subventioniert?

Die Kfw übernimmt die Kosten einer Photovoltaik Anlage bis zu einem Betrag von 25 Millionen Euro je Vorhaben. Davon werden die Nettoinvestitionskosten ohne MwSt. bis zu 100 % finanziert. Die Kredite werden zu 100 % ausgezahlt, abrufbar sind diese gesamt oder in Teilsummen innerhalb eines Jahres ab Zusage.

Zusammengefasst – Höhe der Förderung:

  • Maximal 25 Millionen Euro je Vorhaben
  • Bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten
  • Einmalzahlung oder in Teilsummen innerhalb von 12 Monaten

Welche Förderkonditionen sind gegeben – Laufzeit und Zinsen?

Die Kfw bietet den AntragstellerInnen vier verschiedene Laufzeitvarianten an, die sich folgendermaßen zusammensetzen: Laufzeit- / Zinsbindung in Jahren / Tilgungsfreie Jahre.

  • 5 / 5 / 1
  • 10 / 10 / 2
  • 20 / 10 / 3
  • 20 / 20 / 3

In der tilgungsfreien Phase werden nur die Zinsen beglichen, im Anschluss daran folgen regelmäßige, vierteljährliche Ratenzahlungen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Kredit außerplanmäßig ganz oder teilweise zu tilgen, allerdings nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich dabei nach dem gewählten Laufzeit-Modell (die günstigsten Konditionen bietet entsprechend die kürzeste Laufzeit), aber auch nach der Einteilung in eine Preisklasse (A-I). Die Zuteilung in eine Preisklasse erfolgt aufgrund der Bonität sowie der gegebenen Besicherung – beide Werte ermittelt die Hausbank bzw. der Finanzierungspartner. Das Programm wendet zur Finanzierung ein sogenanntes risikogerechtes Zinssystem an.

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Beispiel: Fördersumme 50.000 Euro

  • Bestmögliches Szenario: 5 / 5 / 1, Preisklasse A – 1,21 % p.a. Effektivzins
  • Schlechtmöglichstes Szenario: 20 / 20 / 3, Preisklasse I – 9,09 % p.a. Effektivzins

Hierbei handelt es sich um tabellarische Beispielrechnungen, die realen Werte können natürlich hiervon abweichen. Innerhalb dieser Bereiche und Effektivzinssätze bewegen sich aber in etwa die Konditionen für das Förderprogramm der Kfw Bank.

Zusammengefasst – Die Förderlaufzeiten und Zinssätze:

  • Wählbar – 5, 10 und 20 Jahre
  • Zwischen 1 – 3 Jahre tilgungsfrei
  • Zinsbindungen von 5, 10 und 20 Jahren möglich
  • Vierteljährliche Ratenzahlungen
  • Vorzeitige oder teilweise Tilgung möglich – Vorfälligkeitsentschädigung
  • Im Bereich 1,21 % p.a. und 9,09 p.a. Effektivzins
  • Angewandt wird ein risikogerechtes Zinssystem
  • Preisklassen (A-I) abhängig von Bonität und Besicherung

Planung, Antrag und Ablauf der Finanzierung

Der Weg zur Förderung einer Solaranlage durch die Kfw ist denkbar einfach. Zunächst sollte ein Angebot für eine Photovoltaik Anlage eingeholt werden. Die jeweiligen Händler können in der Regel auch Auskünfte über die Förderwürdigkeit geben, darauf sollte nicht verzichtet werden.

Es folgt ein Termin bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, hier sollte das Angebot für die Photovoltaik Anlage gleich mitgenommen werden. Der Bankberater hilft dabei, den entsprechenden Förderantrag an die Kfw auszufüllen – der gewählte Finanzierungspartner nimmt auch die Bonitätsprüfung und die Einteilung in eine Preisklasse vor. Im Anschluss daran wird der Förderantrag an die Kfw Förderbank übermittelt.

Bewilligt die Kfw den Förderkredit, kann der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen werden. Es folgt der Kaufvertrag mit dem Photovoltaik Händler. Die Solaranlage kann nun geliefert und installiert werden. Die Kosten werden so zunächst dank der Kfw Kredite bis zu 100 % fremdfinanziert.

Zusammengefasst – Von der Planung bis zur Auszahlung:

  • Angebot für förderungswürdige Photovoltaik Anlage einholen
  • Beratungsgespräch (Bank nach Wahl)
  • Förderantrag stellen
  • Zusage durch Kfw abwarten
  • Kreditvertrag abschließen
  • Kaufvertrag abschließen
  • Förderkredit wird ausgezahlt

Fazit:

Wer die finanziellen Möglichkeiten (Bonität) hat, sollte sich schon jetzt im Bereich erneuerbare Energien umsehen. Ein entsprechender Kredit für neue Photovoltaik Anlagen wird von der Kfw meist zu 100 % gefördert, zu teilweise hervorragenden Konditionen. Diese Investition liefert langfristig finanzielle Vorteile.