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Elterngeld-Reform: warum der 1. November 2027 über zwei Monate entscheidet

Der 1. November 2027 wird für die Familienplanung zu einem Datum mit Preisschild. Kinder, die davor geboren werden, fallen unter das heutige Elterngeld mit bis zu 14 Monaten. Für Geburten ab diesem Tag sieht der Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium nur noch zwölf Monate vor - und eine Aufteilung, die den hauptbetreuenden Elternteil härter trifft als die Zahl 14 gegen 12 vermuten lässt.

Denn gekürzt wird nicht nur die Gesamtdauer. Künftig sollen drei Monate für jeden Elternteil reserviert sein, sechs weitere lassen sich frei verteilen. Wer bisher allein zwölf Monate Basiselterngeld beziehen konnte, kommt damit auf neun. Im Gegenzug steigen die Beträge erstmals seit Einführung des Elterngeldes: der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.

Was sich ändert

Geburten bis 31.10.2027Geburten ab 1.11.2027
Basiselterngeld gesamtbis zu 14 Monatebis zu 12 Monate
davon ein Elternteil alleinbis zu 12 Monatebis zu 9 Monate
reservierte Monate je Elternteil2 Partnermonate3 Monate
Alleinerziehendebis zu 14 Monatebis zu 12 Monate
ElterngeldPlus maximal28 Monate24 Monate
Partnerschaftsbonus2 bis 4 zusätzliche Monateentfällt
Mindestbetrag300 €330 €
Höchstbetrag1.800 €1.900 €
Einkommensgrenze175.000 €175.000 €

An der Berechnung selbst ändert sich nichts: Das Elterngeld ersetzt weiterhin rund 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, gedeckelt auf den Höchstbetrag. Wer wenig oder gar nicht verdient hat, bekommt den Mindestbetrag.

Die eigentliche Kürzung steckt im 3-6-3-Modell

Bisher gilt: Zwölf Monate kann ein Elternteil allein ausschöpfen, zwei weitere gibt es nur, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld bezieht. In der Praxis nehmen die meisten Väter genau diese zwei Monate.

Künftig sollen drei Monate an jeden Elternteil gebunden sein. Nimmt der zweite Elternteil sie nicht, verfallen sie - der erste kann sie nicht übernehmen. Für eine Familie, in der die Mutter die Betreuung übernimmt und der Vater durchgehend arbeitet, bedeutet das:

  • Heute: 12 Monate Basiselterngeld für sie, 2 Monate für ihn, zusammen 14.
  • Ab November 2027: 9 Monate für sie, 3 für ihn, zusammen 12. Nimmt er nichts, bleiben ihr 9 Monate und der Familie fünf Monate weniger als heute.

Bei einem Elterngeld von 1.500 Euro monatlich sind drei fehlende Monate 4.500 Euro. Die angehobenen Höchst- und Mindestbeträge gleichen das nicht aus: 100 Euro mehr im Monat bringen über zwölf Monate 1.200 Euro.

Warum die Reform kommt

Erklärtes Ziel ist eine gleichmäßigere Aufteilung der Betreuung zwischen den Eltern. Das zweite Motiv steht im Finanzteil: Rund 500 Millionen Euro pro Jahr sollen eingespart werden. Kritik kommt entsprechend breit - von Gewerkschaften, Frauenverbänden und aus Teilen der Koalition. Ein häufiger Einwand: Zwölf Monate decken die Lücke bis zur Kita-Eingewöhnung schlechter ab als 14, und ausgleichen werden das in der Mehrzahl der Fälle die Mütter über unbezahlte Zeit oder reduzierte Arbeit.

Was der Wegfall des Partnerschaftsbonus bedeutet

Der Partnerschaftsbonus gibt Paaren bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Genau dieses Modell - beide reduzieren, beide betreuen - soll ersatzlos entfallen. Für Familien, die den geteilten Wiedereinstieg geplant hatten, ist das der größte Einschnitt der Reform, weil er nicht durch Umverteilung aufzufangen ist.

Was das für die Planung heißt

  • Der Stichtag ist die Geburt, nicht der Antrag. Maßgeblich ist der Tag, an dem das Kind zur Welt kommt. Für Geburten bis einschließlich 31. Oktober 2027 gilt das heutige Recht in vollem Umfang, auch wenn der Bezug bis weit in 2028 hineinreicht.
  • Rechnerisch betroffen sind Schwangerschaften ab etwa Februar 2027. Wer jetzt plant, sollte wissen, dass ein errechneter Termin knapp vor oder nach dem Stichtag über zwei Monate Elterngeld entscheidet - und Geburtstermine verschieben sich.
  • Die Aufteilung früh besprechen. Unter dem neuen Modell entscheidet die Bereitschaft des zweiten Elternteils, drei Monate zu nehmen, über ein Viertel der Bezugsdauer. Das ist eine Frage an den Arbeitgeber, nicht nur ans Paar.
  • Die Betreuungslücke mitdenken. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz beginnt mit dem ersten Geburtstag, das Elterngeld endet künftig regelmäßig davor. Wie die Eingewöhnung und die Monate davor zu organisieren sind, gehört in dieselbe Planung.
  • Am geltenden Recht orientieren. Bis der Bundestag entschieden hat, ist der Entwurf kein Gesetz. Die Grundregeln des Elterngeldes und das Mutterschaftsgeld gelten unverändert weiter.

Stand des Verfahrens

Der Entwurf des Bundesfamilienministeriums befindet sich in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss steht aus, Bundestag und Bundesrat haben nicht entschieden. Angesichts des Widerstands auch aus den Regierungsfraktionen sind Änderungen an den reservierten Monaten und am Partnerschaftsbonus möglich. Der Stichtag 1. November 2027 stammt aus dem Entwurf und kann sich verschieben. Stand dieser Angaben: 11. August 2026.

Häufige Fragen zur Elterngeld-Reform

Ab wann gilt das neue Elterngeld?

Nach dem Entwurf für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Entscheidend ist der Geburtstag des Kindes, nicht der Zeitpunkt des Antrags oder des Bezugs. Für alle Geburten bis einschließlich 31. Oktober 2027 bleibt das heutige Recht mit bis zu 14 Monaten Basiselterngeld maßgeblich, auch wenn der Bezug bis in das Jahr 2029 hineinreicht.

Wie viele Monate kann ein Elternteil künftig allein nehmen?

Neun. Von den zwölf Monaten Basiselterngeld sollen drei fest für den einen und drei für den anderen Elternteil reserviert sein, sechs sind frei verteilbar. Nimmt der zweite Elternteil seine drei Monate nicht, verfallen sie. Heute kann ein Elternteil zwölf von 14 Monaten allein ausschöpfen - die Kürzung fällt für die hauptbetreuende Person also deutlich größer aus als zwei Monate.

Was gilt für Alleinerziehende?

Sie sind von der Aufteilungsregel ausgenommen und können die zwölf Monate Basiselterngeld vollständig selbst beziehen. Gegenüber heute bedeutet das dennoch eine Kürzung um zwei Monate, denn derzeit stehen ihnen 14 Monate zu. Wer alleinerziehend ist, sollte zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende prüfen.

Steigt das Elterngeld wirklich?

Die Eckbeträge ja: Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen - die erste Anhebung seit Einführung des Elterngeldes. An der Ersatzrate von rund 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und an der Einkommensgrenze von 175.000 Euro ändert sich nichts. Wer den Höchstbetrag bezieht, gewinnt 100 Euro im Monat und verliert zwei Bezugsmonate.

Was passiert mit dem ElterngeldPlus?

Es bleibt bestehen, verkürzt sich aber rechnerisch: Weil ein Basismonat weiterhin in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden kann, sinkt die Höchstdauer von 28 auf 24 Monate. Zusätzlich soll der Partnerschaftsbonus wegfallen, der Paaren bei gleichzeitiger Teilzeit bis zu vier weitere Monate brachte. Für Familien mit geteiltem Wiedereinstieg ist das der spürbarste Verlust.

Mein Kind kommt Ende Oktober 2027 zur Welt - was, wenn es später wird?

Dann gilt das neue Recht, denn maßgeblich ist der tatsächliche Geburtstag. Rund um den Stichtag entscheidet also der Verlauf der Geburt über zwei Monate Elterngeld und über die Aufteilung. Planbar ist das nicht, kalkulierbar schon: Wer einen Termin in dieser Woche hat, sollte beide Varianten durchrechnen und die Elternzeit so anmelden, dass beide Wege offen bleiben.

Ist die Reform schon beschlossen?

Nein. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, das Kabinett hat ihn noch nicht beschlossen, Bundestag und Bundesrat sind nicht befasst. Widerstand gibt es von Gewerkschaften, Frauenverbänden und aus Teilen der Koalition, vor allem gegen die reservierten Monate und die Streichung des Partnerschaftsbonus. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht unverändert.

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