Frühstart-Rente: welches Kind sie bekommt, welches nicht - und was Eltern jetzt tun können

1.440 Euro - mehr zahlt der Staat pro Kind nicht in die Frühstart-Rente ein. Zehn Euro im Monat, höchstens zwölf Jahre lang, vom sechsten bis zum achtzehnten Geburtstag. Und im Startjahr bekommt das nicht jedes Schulkind, sondern genau ein Geburtsjahrgang: 2020. Wer 2015 geboren wurde, geht vorerst leer aus, obwohl die ursprüngliche Ankündigung alle Sechs- bis Achtzehnjährigen umfasste.
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt seit dem 21. Juli 2026 vor, das Bundeskabinett soll ihn am 12. August 2026 beschließen, danach folgen Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten soll das Frühstartrentengesetz zum 1. Januar 2027 - die Beiträge werden dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 gutgeschrieben. Bis dahin gibt es keinen Vertrag, den man abschließen könnte, und keine Frist, die verstreichen kann.
Welches Kind die zehn Euro bekommt
Anspruchsberechtigt sind nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 zwischen dem sechsten und dem achtzehnten Lebensjahr, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Das Wort „ab” ist hier entscheidend: Es meint nicht alle Kinder ab sechs, sondern alle Kinder, die 2020 oder später geboren wurden.
| Geburtsjahr | Alter 2027 | Anspruch nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| 2020 | 7 Jahre | ja, rückwirkend ab 1. Januar 2026 |
| 2021 | 6 Jahre | ja, ab dem sechsten Geburtstag |
| 2022 und jünger | bis 5 Jahre | ja, jeweils ab dem sechsten Geburtstag |
| 2009 bis 2019 | 8 bis 18 Jahre | im Startjahr nicht, ab 2029 vorgesehen |
| 2008 und älter | ab 19 Jahre | nein, Altersgrenze überschritten |
Der Grund für die Kürzung ist der Haushalt. Im Bundeshaushalt 2026 stehen 50 Millionen Euro für die Frühstart-Rente bereit, das reicht für einen Jahrgang. Alle Sechs- bis Achtzehnjährigen zu fördern würde rund eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Die älteren Jahrgänge sollen nach der derzeitigen Planung ab 2029 nachträglich Zuschüsse erhalten - eine Absichtserklärung, kein Anspruch. Für ein Kind, das 2029 bereits 18 ist, läuft diese Zusage ins Leere.
Was aus 1.440 Euro werden kann
Die Summe klingt klein, und sie ist es auch. Ihr Wert entsteht ausschließlich durch die Laufzeit: Geld, das mit sechs Jahren angelegt wird, hat bis zum Renteneintritt rund sechs Jahrzehnte Zeit. Die folgende Rechnung unterstellt zehn Euro monatlich über zwölf Jahre in einen thesaurierenden Aktienfonds, danach 49 Jahre ruhendes Kapital bis 67, ohne Kosten und ohne Steuern:
| Jährliche Rendite | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 67 |
|---|---|---|
| 4 Prozent | 1.851 € | 12.645 € |
| 6 Prozent | 2.112 € | 36.701 € |
| 8 Prozent | 2.421 € | 105.143 € |
Der Abstand zwischen den Zeilen zeigt, worauf es ankommt: Zwei Prozentpunkte Renditeunterschied verdreifachen das Ergebnis über sechzig Jahre. Genau deshalb ist der im Entwurf vorgesehene Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten kein Randthema. Ein Prozent laufende Kosten frisst bei sechs Prozent Bruttorendite rund ein Sechstel der Wertentwicklung - und über sechs Jahrzehnte weit mehr als ein Sechstel des Endbetrags.
Standardprodukt, Anbieterwahl und die Bundesbank-Auffanglösung
Gefördert wird nur ein standardisierter Altersvorsorgedepot-Vertrag. Anbieter dürfen also nicht frei konstruieren, sondern müssen ein einheitliches Produkt mit gedeckelten Kosten anbieten. Eltern wählen den Anbieter und eröffnen das Depot, sobald ihr Kind sechs Jahre alt ist.
- Wenn Eltern nichts tun: Die Beiträge verfallen nicht. Sie werden nach dem Entwurf kollektiv und global gestreut am Kapitalmarkt angelegt und von der Bundesbank verwaltet. Bis zum 25. Lebensjahr lässt sich das angesammelte Guthaben in einen eigenen Vertrag übertragen.
- Keine Beratungspflicht: Für die Standardverträge ist im Entwurf keine Beratungspflicht vorgesehen. Vermittlerverbände kritisieren das scharf, weil ohne vergütete Beratung kaum jemand Familien aktiv ansprechen wird und viele Beiträge in der anonymen Sammellösung landen dürften.
- Ab 18: Das Kind kann selbst weiter einzahlen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln. Die staatlichen zehn Euro enden mit dem achtzehnten Geburtstag.
Eigenbeiträge bis 6.840 Euro im Jahr
Zusätzlich zu den staatlichen zehn Euro dürfen Eltern, Großeltern und andere Angehörige bis zu 6.840 Euro pro Jahr und Kind einzahlen, also 570 Euro im Monat. Hier liegt der eigentliche Hebel, denn der staatliche Anteil allein ergibt selbst im günstigen Fall keine Altersvorsorge. Die Rechnung mit sechs Prozent Rendite und derselben Laufzeit:
| Monatliche Einzahlung | davon Staat | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 67 |
|---|---|---|---|
| 10 € | 10 € | 2.112 € | 36.701 € |
| 35 € | 10 € | 7.392 € | 128.455 € |
| 60 € | 10 € | 12.672 € | 220.209 € |
| 110 € | 10 € | 23.232 € | 403.716 € |
Bevor jemand die dritte Zeile als Sparplan versteht: Dieses Geld ist bis zur Rente weg. Nicht bis zum Studium, nicht bis zum Führerschein, nicht bis zur ersten eigenen Wohnung.
Der Haken: gesperrt bis zum Rentenbeginn
Die Frühstart-Rente ist ein Altersvorsorgeprodukt, kein Sparkonto. Ausgezahlt wird erst mit dem Renteneintritt, und wer vorher heran will, verliert die Förderung. Das ist der zentrale Unterschied zu einem gewöhnlichen Junior- oder Kinderdepot, wie es im Beitrag zur Geldanlage für Kinder beschrieben ist.
| Juniordepot | Frühstart-Rente | |
|---|---|---|
| Staatlicher Zuschuss | keiner | 10 € monatlich |
| Verfügbar ab | 18 Jahren, durch das Kind | Renteneintritt |
| Produktauswahl | frei, jeder ETF | Standardvertrag, Kostendeckel 1 % |
| Besteuerung | laufend, mit eigenem Freibetrag des Kindes | Erträge zunächst steuerfrei, Auszahlung steuerpflichtig |
| Vorzeitiger Zugriff | jederzeit | nur unter Verlust der Förderung |
Beide Wege schließen sich nicht aus. Wer für Ausbildung, Auslandsjahr oder Umzug vorsorgen will, braucht ein frei verfügbares Depot. Wer die zehn Euro Förderung mitnehmen will, braucht ab 2027 zusätzlich den Standardvertrag. Und wem mit einem knappen Budget beides zu viel ist, sollte wissen, dass 120 Euro staatliche Förderung im Jahr kein Grund sind, Geld auf sechzig Jahre festzulegen.
Steuern: erst nichts, dann alles
Die Erträge im Frühstart-Depot bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Dafür wird die spätere Auszahlung besteuert - nachgelagert, wie bei anderen geförderten Altersvorsorgeprodukten. Über sechs Jahrzehnte ist der Steuerstundungseffekt beträchtlich, der Steuersatz im Rentenalter aber unbekannt.
Beim Juniordepot läuft es umgekehrt: Erträge werden laufend besteuert, allerdings hat das Kind eigene Freibeträge, sodass bei üblichen Sparraten meist keine Steuer anfällt. Dafür gehört das Depot rechtlich dem Kind, mit allem, was daraus folgt - nachzulesen im Beitrag zum ersten Konto für das Kind.
Was Eltern jetzt tun können
- Nichts unterschreiben. Zertifizierte Frühstart-Verträge gibt es noch nicht, weil das Gesetz noch nicht beschlossen ist. Wer heute ein Produkt unter diesem Namen verkauft, verkauft etwas anderes.
- Prüfen, ob das Kind überhaupt in Frage kommt. Geburtsjahr 2020 oder jünger heißt: warten bis 2027 und dann ein Depot eröffnen. Geburtsjahr 2019 oder älter heißt: vorerst keine Förderung, unabhängig davon, wie alt das Kind ist.
- Unabhängig davon sparen. Ein Juniordepot mit einem weltweit streuenden Aktien-ETF kostet bei mehreren Direktbanken faktisch nichts und ist jederzeit kündbar. Die Verbraucherorganisation Finanztip hält das auch neben der Frühstart-Rente für den sinnvolleren Weg.
- Das Kind einbeziehen, sobald es rechnen kann. Ein Depot, über das zu Hause gesprochen wird, wirkt länger als eines, von dem das Kind mit 18 erfährt. Anregungen dazu stehen im Beitrag zur Finanzerziehung von Kindern.
Der Zeitplan bis zur ersten Gutschrift
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 17. Dezember 2025 | Kabinett beschließt die Eckpunkte |
| 21. Juli 2026 | Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums |
| 12. August 2026 | Kabinettsbeschluss geplant |
| Herbst 2026 | Bundestag und Bundesrat |
| 1. Januar 2027 | Inkrafttreten, Depoteröffnung möglich |
| 2027 | Gutschrift rückwirkend ab 1. Januar 2026 |
| ab 2029 | ältere Jahrgänge sollen nachrücken |
Der Entwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern; Beträge, Jahrgänge und der Starttermin haben sich seit der ersten Ankündigung bereits einmal verschoben. Stand dieser Angaben: 11. August 2026.
Häufige Fragen zur Frühstart-Rente
Bekommt mein Kind die Frühstart-Rente, wenn es 2016 geboren ist?
Nach dem Referentenentwurf zunächst nicht. Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, jedes Jahr rückt der nächste Jahrgang der Sechsjährigen nach. Kinder der Jahrgänge 2009 bis 2019 sollen erst ab 2029 nachträglich Zuschüsse erhalten, was für ein 2016 geborenes Kind dann noch etwa zwei Jahre bis zur Volljährigkeit bedeuten würde. Verbindlich ist diese Nachrüstung bisher nicht, sie hängt am Haushalt der kommenden Jahre.
Was passiert, wenn ich kein Depot für mein Kind eröffne?
Das Geld verfällt nicht. Die staatlichen Beiträge werden dann gesammelt, kollektiv und global gestreut am Kapitalmarkt angelegt und von der Bundesbank verwaltet. Eröffnen Eltern später einen individuellen Vertrag, wandert das angesparte Guthaben dorthin. Möglich ist dieser Wechsel bis zum 25. Lebensjahr, danach übernimmt das Kind selbst. Die Sammellösung ist bewusst kostengünstig angelegt, gibt aber weder Anbieter- noch Anlagewahl.
Kann mein Kind das Geld mit 18 abheben?
Nein. Die Frühstart-Rente ist an den Renteneintritt gebunden, ein vorzeitiger Zugriff kostet die Förderung. Mit 18 endet lediglich die staatliche Einzahlung; das Kind kann den Vertrag dann selbst weiterführen, eigene Beiträge leisten oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln. Wer Kapital für Ausbildung, Studium oder den Start in die erste Wohnung braucht, muss dafür getrennt sparen.
Wie viel dürfen Eltern und Großeltern zusätzlich einzahlen?
Bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr, also 570 Euro monatlich, zusätzlich zu den zehn Euro vom Staat. Einzahlen dürfen ausdrücklich auch Großeltern und andere Angehörige. Bei 35 Euro im Monat und sechs Prozent Rendite stünden mit 18 rund 7.400 Euro im Depot, bis 67 könnten daraus etwa 128.000 Euro werden. Das Geld unterliegt derselben Sperre bis zum Rentenbeginn wie die staatlichen Beiträge.
Lohnt sich die Frühstart-Rente oder ist ein Juniordepot besser?
Die zehn Euro monatlich sind geschenktes Geld und deshalb mitzunehmen, sobald das Kind anspruchsberechtigt ist. Als alleiniger Sparweg taugt die Frühstart-Rente wenig, weil die Summe klein und das Kapital sechs Jahrzehnte gebunden ist. Ein Juniordepot mit einem weltweit streuenden Aktien-ETF bleibt flexibel, kostet bei günstigen Anbietern kaum Gebühren und steht dem Kind mit 18 zur Verfügung. Beides parallel zu führen ist möglich.
Wird die spätere Auszahlung besteuert?
Ja. Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, dafür wird die Auszahlung in der Rentenphase besteuert. Dieses nachgelagerte Prinzip kennt man von anderen geförderten Altersvorsorgeprodukten: Der Steuervorteil während der Laufzeit ist real, der Steuersatz im Rentenalter aber unbekannt. Beim Juniordepot fallen Steuern laufend an, bleiben durch die Freibeträge des Kindes bei üblichen Sparraten jedoch meist bei null.
Ab wann kann ich einen Vertrag abschließen?
Frühestens 2027, nach Inkrafttreten des Gesetzes und der Zertifizierung der Standardverträge. Vorher gibt es kein förderfähiges Produkt, und es entsteht auch kein Nachteil durch Warten: Die Beiträge für 2026 werden rückwirkend gutgeschrieben. Angebote, die heute unter dem Namen Frühstart-Rente beworben werden, sind gewöhnliche Fonds- oder Versicherungsprodukte ohne staatliche Förderung.


