Kind vor den Ferien aus der Schule nehmen – Beurlaubung, Regeln und Bußgeld

Ein Flug am Donnerstag statt am ersten Ferien-Samstag spart schnell mehrere hundert Euro pro Familie. Genau deshalb überlegen viele Eltern, ihr Kind ein, zwei Tage früher aus der Schule zu nehmen. Rechtlich ist das keine Kleinigkeit: In Deutschland gilt Schulpflicht bis zum letzten Schultag, und wer sein Kind ohne Genehmigung fernbleiben lässt, riskiert je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Dass es nicht bei der Theorie bleibt, zeigen die Kontrollen an Flughäfen: Zu Ferienbeginn und -ende prüfen Behörden gezielt, ob mitreisende Kinder eine Beurlaubung haben. Dieser Ratgeber erklärt, wann die Schule ein Kind tatsächlich beurlaubt, welche Gründe zählen, warum die Tage rund um die Ferien besonders streng behandelt werden – und was ein Verstoß wirklich kostet.

Schulpflicht gilt bis zum letzten Schultag

Die Schulpflicht umfasst jeden einzelnen Unterrichtstag, auch den letzten vor den Ferien und den ersten danach. Ein früherer Ferienstart oder ein verlängertes Wochenende ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen diese Pflicht. Geregelt ist das nicht bundeseinheitlich: Schule ist Ländersache, und jedes Bundesland hat die Beurlaubung in seinem Schulgesetz und den dazugehörigen Verordnungen eigen geregelt. Die Grundlinie ist aber überall gleich – unterrichtsfrei gibt es nur mit Genehmigung, und die bekommt man nicht für einen billigeren Flug.

Der Punkt, den viele unterschätzen: Es reicht nicht, das Kind einfach krankzumelden. Häufen sich Fehltage genau vor oder nach den Ferien, dürfen Schulen ein ärztliches Attest verlangen – und bei begründeten Zweifeln sogar ein schulärztliches, also amtsärztliches. Die spontane Sommergrippe am letzten Schultag ist ein bekanntes Muster, und Schulen kennen es.

Wann eine Beurlaubung möglich ist – und wann nicht

Eine Beurlaubung setzt einen wichtigen Grund voraus. Als wichtig gelten in der Regel Ereignisse, auf die die Familie keinen Einfluss hat oder die sich nicht verschieben lassen.

Meist anerkannt (wichtiger Grund) Nicht anerkannt
Hochzeit oder Beerdigung in der Familie Günstigere Flug- oder Reisepreise
Religiöse Feiertage und Feiern Stau oder Reiseverkehr vermeiden
Familienereignisse wie eine Geburt Ferien einfach verlängern
Wettkämpfe, Trainingslager, künstlerische Auftritte Ein günstigeres Hotel außerhalb der Saison
Kur- oder Reha-Aufenthalt mit Nachweis Bereits gebuchte Reise als nachträgliche Rechtfertigung
Schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen Verlängertes Wochenende, Brückentag

Der häufigste Irrtum steckt in der rechten Spalte. Weder der Preisvorteil eines früheren Flugs noch der Wunsch, dem Reisestress zu entgehen, sind ein wichtiger Grund – das stellen die Schulbehörden ausdrücklich klar, etwa die Bezirksregierung Düsseldorf zur Ferienverlängerung. Eine bereits gebuchte Reise heilt das nicht: Wer erst bucht und dann beurlauben lassen will, hat schlechte Karten.

So beantragen Sie die Beurlaubung richtig

Der Antrag muss schriftlich und rechtzeitig gestellt werden, in der Regel mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin. Zuständig ist gestaffelt nach Dauer:

  • Bis zu drei Unterrichtstage: Darüber entscheidet meist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
  • Ab vier Tagen: Hier entscheidet die Schulleitung.

Begründen Sie den Antrag konkret und legen Sie, wenn möglich, einen Nachweis bei – die Einladung zur Hochzeit, die Bestätigung des Wettkampfs, den Reha-Bescheid. Je nachvollziehbarer der Grund, desto eher wird beurlaubt. Und kalkulieren Sie kein Recht auf Genehmigung ein: Auch bei einem grundsätzlich anerkannten Grund liegt die Entscheidung im Ermessen der Schule.

Die Tage direkt vor und nach den Ferien – die strenge Sonderregel

Für die Unterrichtstage unmittelbar vor und nach den Ferien gelten schärfere Maßstäbe. Hier soll gerade nicht beurlaubt werden – es sei denn, es liegt ein wichtiger und unaufschiebbarer Ausnahmefall vor, der erkennbar nichts mit verlängerten Ferien, billigeren Preisen oder dem Umgehen von Stau zu tun hat. Berlin formuliert das in seinen Ausführungsvorschriften fast wörtlich so, und die übrigen Länder handhaben es ähnlich streng.

Das ist auch der Grund, warum eine Krankmeldung an diesen Randtagen besonders kritisch beäugt wird. Meldet sich ein Kind ausgerechnet am letzten Schultag vor dem Familienurlaub krank, darf die Schule ein ärztliches oder schulärztliches Attest fordern. Wer hier trickst, geht ein doppeltes Risiko ein – das Bußgeld und, bei einem erschlichenen Attest, Ärger mit dem Arzt.

Was ein Verstoß kostet – Bußgelder nach Bundesland

Unentschuldigtes Fehlen ist eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfallen darf, entscheidet das jeweilige Bundesland – der Rahmen reicht von rund 500 bis 2.500 Euro. Einige Höchstsätze:

Bundesland Bußgeld-Höchstsatz
Brandenburg bis 2.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern bis 2.500 Euro
Bayern bis 1.000 Euro
Niedersachsen bis 1.000 Euro
Sachsen-Anhalt bis 1.000 Euro
Schleswig-Holstein bis 1.000 Euro

Wichtig zur Einordnung: Diese Höchstsätze werden nicht beim ersten Mal ausgereizt. Sie zielen auf wiederholtes, hartnäckiges Fernbleiben. Bei einer einmaligen Ferienverlängerung bleibt es in der Praxis oft bei einem niedrigeren dreistelligen Betrag – pro Kind und teils pro Elternteil. Teuer wird es, wenn mehrere Kinder betroffen sind oder sich der Fall wiederholt. Für Jugendliche ab 14 Jahren kann das Bußgeld gegen sie selbst verhängt werden, bei jüngeren Kindern haften die Erziehungsberechtigten.

Und die Kontrolle ist real. Zu Ferienbeginn und -ende prüfen Behörden an Flughäfen, ob mitreisende schulpflichtige Kinder eine Beurlaubung haben. In Bayern hat die Bundespolizei am Flughafen Memmingen solche Fälle schon rund um die Faschingsferien aufgegriffen und an die Schulbehörden gemeldet. Wer erwischt wird, spart am Flugpreis und zahlt am Ende drauf. Details zur rechtlichen Lage bündelt auch Stiftung Warentest zur Beurlaubung von Schulkindern.

Legale Wege zu günstigeren Reisen

Der ehrlichere Hebel liegt woanders. Ein paar Ansätze, die ohne Bußgeld-Risiko funktionieren:

  • Bewegliche Ferientage nutzen. Viele Schulen haben pro Jahr mehrere unterrichtsfreie Tage, die die Schulkonferenz selbst festlegt – oft an Brückentagen. Wer diese kennt, kann eine Reise darum herum planen. Der Jahresterminplan der Schule verrät sie meist schon im Herbst.
  • Die Randtage der Ferien wählen. Preise sind zum Ferienende oft niedriger als zum Start. Statt am ersten Ferientag loszufliegen, lohnt sich der Blick auf die zweite Ferienhälfte.
  • Bundesland-Unterschiede ausspielen. Die Sommerferien starten in den Ländern zeitlich versetzt. Reiseziele innerhalb Deutschlands oder Nachbarländer sind in den Wochen günstiger, in denen das eigene Bundesland schon Ferien hat, die großen Herkunftsmärkte aber noch nicht.
  • Kur oder Reha mit Kind. Ein medizinisch begründeter Aufenthalt mit Nachweis ist ein anerkannter Beurlaubungsgrund – hier zählt die Gesundheit, nicht der Preis.

Wenn die Reise steht, helfen unsere Tipps für die Flugreise mit Kindern beim entspannten Start. Und wer die Betreuung in den Ferienwochen ohne Reise organisieren muss, findet die Möglichkeiten in unserem Ratgeber zur Ferienbetreuung in den Schulferien.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mein Kind einen Tag früher aus der Schule nehmen, um günstiger zu fliegen?

Nein. Ein günstigerer Flugpreis ist kein wichtiger Grund für eine Beurlaubung, das stellen die Schulbehörden ausdrücklich klar. Gerade an den Tagen direkt vor den Ferien wird besonders streng beurlaubt. Nehmen Sie das Kind ohne Genehmigung heraus, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man das Kind unerlaubt aus der Schule nimmt?

Das hängt vom Bundesland ab und reicht von rund 500 bis 2.500 Euro. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bis zu 2.500 Euro möglich, in vielen anderen Ländern wie Bayern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein bis zu 1.000 Euro. Die Höchstsätze gelten für wiederholte Verstöße. Bei einer einmaligen Ferienverlängerung bleibt es oft bei einem niedrigeren dreistelligen Betrag, teils pro Kind und pro Elternteil.

Welche Gründe zählen als wichtiger Grund für eine Beurlaubung?

Anerkannt werden meist Ereignisse, die sich nicht verschieben lassen: Hochzeiten und Beerdigungen, religiöse Feiern, Familienereignisse wie eine Geburt, Wettkämpfe oder Trainingslager, künstlerische Auftritte sowie Kur- und Reha-Aufenthalte mit Nachweis. Nicht anerkannt sind dagegen günstigere Reisepreise, das Umgehen von Stau oder das bloße Verlängern der Ferien.

Kann ich mein Kind einfach krankmelden?

Davon ist abzuraten. Häufen sich Fehltage rund um die Ferien oder bestehen begründete Zweifel, darf die Schule ein ärztliches und im Zweifel sogar ein schulärztliches Attest verlangen. Eine vorgetäuschte Krankheit am letzten Schultag vor dem Urlaub ist ein bekanntes Muster, das Schulen kennen – und ein erschlichenes Attest bringt zusätzlichen Ärger.

Wie beantrage ich die Beurlaubung?

Schriftlich und rechtzeitig, in der Regel mindestens eine Woche vorher. Über bis zu drei Unterrichtstage entscheidet meist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, ab vier Tagen die Schulleitung. Begründen Sie den Antrag konkret und legen Sie nach Möglichkeit einen Nachweis bei. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht auch bei anerkannten Gründen nicht – die Entscheidung liegt im Ermessen der Schule.

Kontrollieren Behörden wirklich am Flughafen?

Ja. Zu Ferienbeginn und -ende prüfen Behörden an Flughäfen, ob mitreisende schulpflichtige Kinder beurlaubt sind. In Bayern hat die Bundespolizei am Flughafen Memmingen solche Fälle rund um die Faschingsferien aufgegriffen und an die Schulbehörden weitergegeben, die dann ein Bußgeldverfahren einleiten.

Gibt es legale Wege, in den Ferien günstiger zu reisen?

Ja. Nutzen Sie die beweglichen Ferientage der Schule rund um Brückentage, reisen Sie in der zweiten Ferienhälfte statt am teuren Ferienstart, und machen Sie sich den zeitversetzten Ferienbeginn der Bundesländer zunutze. Ein medizinisch begründeter Kur- oder Reha-Aufenthalt mit Nachweis ist zudem ein anerkannter Beurlaubungsgrund.