Kindergeld ohne Antrag ab 2027 - wer es automatisch bekommt und wer weiter Anträge stellt

300.000 Kindergeldanträge pro Jahr sollen künftig entfallen, dazu 205.000 Stunden Verwaltungsaufwand. So steht es in der Begründung zum Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes, das der Bundestag am 9. Juli 2026 beschlossen hat. Für Eltern heißt das: Nach der Geburt kommt das Geld von selbst, ohne Formular, ohne Familienkasse, ohne Wartezeit.
Automatisch ist dabei nicht gleichbedeutend mit „für alle”. Der Umstieg läuft in zwei Stufen über das Jahr 2027, er greift nur bei eindeutigen Fällen, und für Kinder über 18 bleibt alles beim Alten. Wer im Ausland lebt oder arbeitet, wer der Familienkasse keine Kontoverbindung hinterlegt hat oder wessen Fall Rückfragen aufwirft, füllt weiterhin einen Antrag aus.
Stufe eins: ab März 2027 für das zweite Kind
Den Anfang machen Familien, die bereits Kindergeld beziehen. Bekommen sie ein weiteres Kind, kann die Familienkasse auf die Daten aus der bestehenden Festsetzung zurückgreifen - Berechtigung, Kontoverbindung und Wohnsitz sind bekannt, es fehlt nur das neue Kind. Diese Fälle sollen ab März 2027 ohne Zutun der Eltern laufen.
Das Verfahren dahinter folgt dem Once-Only-Prinzip: Das Standesamt meldet die Geburt an die Meldebehörde, die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern. Das vergibt dem Neugeborenen eine Steuer-Identifikationsnummer und informiert die Familienkasse. Sobald dort eine IBAN hinterlegt ist, beginnt die Zahlung.
Stufe zwei: ab Herbst 2027 auch für das erste Kind
Beim ersten Kind gibt es keine Vorgeschichte, auf die sich die Familienkasse stützen könnte. Deshalb kommt diese Gruppe später dran - nach derzeitiger Planung im Herbst 2027 - und nur unter drei Bedingungen gleichzeitig:
- Gemeinsamer Wohnsitz: Mindestens ein Elternteil lebt zusammen mit dem Kind in Deutschland.
- Bekannte Kontoverbindung: Von diesem Elternteil liegt der Familienkasse eine IBAN vor.
- Erwerbstätigkeit im Inland: Mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es beim Antrag. Dasselbe gilt, wenn nicht alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind oder Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen. Diese Rückfallebene steht ausdrücklich im Gesetz und ist die Antwort auf Missbrauchsbedenken aus dem Gesetzgebungsverfahren.
Wer das Geld überwiesen bekommt
Eine der wenigen Änderungen, die der Finanzausschuss am Regierungsentwurf vorgenommen hat, betrifft den Empfänger. Sind der Familienkasse die Konten beider Elternteile bekannt, geht das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen. Wer das Geld auf das Konto des Vaters oder auf ein Gemeinschaftskonto haben möchte, kann das formlos mitteilen.
Bei getrennt lebenden Eltern bleibt es beim Obhutsprinzip: Kindergeld erhält, bei wem das Kind wohnt. Wie sich das im Wechselmodell auswirkt, steht im Beitrag zum paritätischen Wechselmodell.
Wer auch 2028 noch Anträge ausfüllt
| Fall | Antrag nötig? |
|---|---|
| Zweites Kind, Familie bezieht bereits Kindergeld | nein, ab März 2027 |
| Erstes Kind, beide Eltern in Deutschland, IBAN bekannt | nein, ab Herbst 2027 |
| Kind über 18 in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst | ja, unverändert |
| Kind lebt im Ausland | ja |
| Elternteil arbeitet im Ausland, Grenzgänger | ja |
| Keine Kontoverbindung hinterlegt | ja |
| Pflege-, Stief- oder Enkelkind im Haushalt | ja |
Der größte Block bleibt damit bestehen. Volljährige Kinder in Ausbildung sind vom antragslosen Verfahren ausgenommen, und genau dort passieren die teuren Fehler: Wer die Fortsetzung der Ausbildung nicht meldet, verliert Monate. Insgesamt haben rund 17,6 Millionen Kinder in Deutschland einen Kindergeldanspruch.
Wie viel Kindergeld es 2027 gibt
Derzeit sind es 259 Euro monatlich je Kind, unabhängig vom Einkommen und unabhängig von der Zahl der Kinder. Die Koalition hat eine Anhebung in zwei Schritten auf 272 Euro im Jahr 2028 angekündigt. Wie hoch der Zwischenschritt 2027 ausfällt, ist offen: Die Beträge werden erst festgelegt, wenn der Existenzminimumbericht vorliegt, und dann im Gesetzgebungsverfahren beschlossen.
| Jahr | Kindergeld je Kind | Kinderfreibetrag inklusive BEA |
|---|---|---|
| 2024 | 250 € | 9.312 € |
| 2026 | 259 € | 9.756 € |
| 2027 | Zwischenschritt geplant, Höhe offen | 10.056 € geplant |
| 2028 | 272 € angekündigt | offen |
Für Familien mit höherem Einkommen zählt ohnehin die zweite Zahl. Das Finanzamt prüft von selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist - wie diese Günstigerprüfung rechnet und ab welchem Einkommen sie kippt, steht im Beitrag zum Kinderfreibetrag.
Was Eltern jetzt tun sollten
- IBAN prüfen. Die automatische Zahlung hängt an der hinterlegten Kontoverbindung. Wer das Konto gewechselt hat und der Familienkasse noch die alte IBAN gemeldet hat, fällt aus dem Verfahren heraus.
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes aufbewahren. Sie kommt nach der Geburt automatisch per Post und ist die Klammer des ganzen Verfahrens.
- Bei Kindern ab 18 im Kalender nachhalten. Ausbildungsbeginn, Studienwechsel, Abbruch und Übergangszeiten muss weiterhin jemand melden - das Automatisierungsgesetz ändert daran nichts.
- Nichts vorziehen. Für Geburten vor März 2027 gilt das bisherige Verfahren. Der Antrag lässt sich rückwirkend für sechs Monate stellen, danach ist das Geld verloren. Die Fristen und Auszahlungstermine stehen im Beitrag zum Kindergeld 2026.
Der Stand des Verfahrens
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 18. März 2026 | Kabinettsbeschluss des Regierungsentwurfs |
| 9. Juli 2026 | Bundestag beschließt das Gesetz in der Ausschussfassung |
| offen | Zustimmung des Bundesrates |
| März 2027 | Stufe eins, ab dem zweiten Kind |
| Herbst 2027 | Stufe zwei, erstgeborene Kinder |
Grundlage sind die Bundestagsdrucksachen 21/5874 und 21/6979; die Einzelheiten zur Abstimmung dokumentiert der Bundestag im Textarchiv, den Regierungsentwurf das Bundesfinanzministerium. Stand dieser Angaben: 11. August 2026.
Häufige Fragen zum antragslosen Kindergeld
Muss ich ab 2027 gar keinen Kindergeldantrag mehr stellen?
Nur in eindeutigen Fällen. Ab März 2027 läuft die Zahlung für weitere Kinder automatisch, wenn die Familie bereits Kindergeld bezieht. Ab Herbst 2027 gilt das auch für erstgeborene Kinder, sofern ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, dort arbeitet und der Familienkasse eine IBAN vorliegt. Bei Kindern über 18, Auslandsbezug oder unklarer Datenlage bleibt der Antrag Pflicht.
Auf welches Konto wird das Kindergeld überwiesen?
Sind beide Konten bekannt, geht die Zahlung grundsätzlich an die Mutter - das hat der Finanzausschuss ausdrücklich so geregelt. Eltern können aber etwas anderes bestimmen und der Familienkasse formlos mitteilen, dass auf das Konto des Vaters oder auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen werden soll. Bei getrennt lebenden Eltern gilt weiterhin das Obhutsprinzip: Das Kindergeld erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Wie hoch ist das Kindergeld 2027?
Das steht noch nicht fest. Aktuell sind es 259 Euro monatlich je Kind. Angekündigt ist eine Anhebung in zwei Stufen auf 272 Euro im Jahr 2028, der Zwischenschritt für 2027 wird erst nach Vorlage des Existenzminimumberichts festgelegt. Parallel soll der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro auf 10.056 Euro steigen. Wer heute plant, sollte mit 259 Euro rechnen und die Erhöhung als Zugabe behandeln.
Gilt das automatische Verfahren auch für mein studierendes Kind?
Nein. Das Gesetz erfasst Kinder bis 18 Jahre. Für volljährige Kinder in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Übergangszeiten müssen Eltern den Anspruch weiterhin selbst nachweisen und Änderungen melden. Das bleibt die häufigste Ursache für unterbrochene Zahlungen, denn die Familienkasse erfährt von einem Studienabbruch oder Ausbildungswechsel nicht von allein.
Was passiert, wenn mein Kind 2026 geboren wird?
Dann gilt noch das bisherige Verfahren mit Antrag bei der Familienkasse. Wichtig ist die Rückwirkungsgrenze: Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Eingang des Antrags gezahlt. Wer den Antrag liegen lässt, verliert das Geld für die Monate davor endgültig. Das automatische Verfahren beginnt erst mit den Stufen im März und Herbst 2027.
Woher weiß die Familienkasse von der Geburt?
Über eine Datenkette nach dem Once-Only-Prinzip: Das Standesamt beurkundet die Geburt und meldet sie an die Meldebehörde, diese an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt vergibt dem Kind eine Steuer-Identifikationsnummer und informiert die Familienkasse. Eltern müssen dafür nichts tun, außer das Kind wie gewohnt beim Standesamt anzumelden.
Ist das Gesetz schon in Kraft?
Der Bundestag hat es am 9. Juli 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates stand zum Stand 11. August 2026 noch aus. In Kraft treten soll es 2027, gestaffelt nach den beiden Stufen. Bis dahin ändert sich für Eltern nichts: Der Kindergeldantrag bleibt notwendig, auch für Kinder, die 2026 geboren werden.


