Krankmeldung in der Schule - Fristen, Attestpflicht und Entschuldigung nach Bundesland

„Ab dem dritten Tag braucht die Schule ein Attest.” Diesen Satz kennt jede Elterngruppe, und er stimmt in keinem einzigen Bundesland. Bayern erlaubt der Schule ein Attest erst bei mehr als drei Unterrichtstagen, Sachsen bei mehr als fünf, Baden-Württemberg und Thüringen bei mehr als zehn. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen und Brandenburg kennen gar keine Tageszahl: Dort darf die Schule ein Attest nur verlangen, wenn sie begründete Zweifel hat. Die Drei-Tage-Regel stammt aus dem Arbeitsrecht und hat mit der Schule nichts zu tun.
Was überall gilt, passt in einen Satz: Die Schule muss am ersten Tag erfahren, dass das Kind fehlt, und danach eine Entschuldigung mit Zeitraum und Grund bekommen. „Krankheit” reicht als Grund, die Diagnose geht die Schule nichts an. Wer trotzdem ein Attest braucht, zahlt es selbst, meist 5,36 Euro. Und der einzige Fall, in dem Eltern wirklich ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung brauchen, betrifft nicht die Schule, sondern das Kinderkrankengeld der Krankenkasse.
Am ersten Tag: Anruf, App oder E-Mail
Alle Landesregeln verlangen eine „unverzügliche” Meldung, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Uhrzeit legt fast überall die einzelne Schule in ihrer Hausordnung fest, meist vor Unterrichtsbeginn oder bis 8 Uhr. Berlin schreibt in der Ausführungsvorschrift Schulbesuchspflicht ausdrücklich vor, dass die Meldung am ersten Tag des Fernbleibens erfolgen muss, und Hessen verpflichtet Grundschulen, bei unbekanntem Fehlen unmittelbar nach Unterrichtsbeginn bei den Eltern nachzufragen, notfalls über die Polizei. Wer morgens vergisst anzurufen, löst also unter Umständen eine Suche aus.
Die Form ist frei. Telefon, E-Mail oder Schul-App gelten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausdrücklich als ausreichend für die erste Meldung. Was die App nicht automatisch ersetzt, ist die schriftliche Entschuldigung: Beim verbreiteten Schulmanager Online heißt es, dass die Online-Krankmeldung „an vielen Schulen nur den Anruf” ersetzt. Ob die Schule die App-Meldung zugleich als Entschuldigung wertet, steht in ihrer eigenen Regelung. In Berlin dürfen Schulen ihre Eltern nicht einmal zur App-Nutzung verpflichten.
Die schriftliche Entschuldigung: Fristen der Länder
Nach der ersten Meldung folgt die Entschuldigung. Wann sie spätestens vorliegen muss, regelt jedes Land anders, und einige Länder haben die Regeln zuletzt gelockert:
| Land | Rechtsgrundlage | Schriftliche Entschuldigung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 2 Schulbesuchsverordnung | Meldung spätestens am zweiten Tag; schriftlich seit Februar 2025 nur noch auf Aufforderung der Schule |
| Bayern | § 20 BaySchO | nach telefonischer Meldung Textform innerhalb von zwei Tagen, E-Mail genügt |
| Berlin | § 10 AV Schulbesuchspflicht | bei längerem Fehlen spätestens am dritten Tag; bei Rückkehr eigenhändig unterschriebene Erklärung mit Dauer und Grund |
| Brandenburg | Nr. 7 VV-Schulbetrieb | Meldung spätestens am zweiten Fehltag, schriftlicher Grund bei Rückkehr, nach zwei Wochen Zwischenmitteilung |
| Hessen | § 2 VOGSV | Frist und Form legt die Schulkonferenz fest |
| Niedersachsen | Erlass vom 1. Dezember 2016 | mündliche oder elektronische Meldung genügt; Schulleitung kann jederzeit Schriftform verlangen |
| Nordrhein-Westfalen | § 43 Abs. 2 SchulG | schriftlicher Grund, keine Landesfrist, Verfahren regelt die Schule |
| Rheinland-Pfalz | § 37 Übergreifende Schulordnung | spätestens am dritten Tag schriftlich oder elektronisch |
| Sachsen | § 4 Schulbesuchsordnung | Meldung spätestens am zweiten Tag, schriftlich binnen drei Tagen |
| Schleswig-Holstein | § 4 SchulÄAufgV | schriftliche Erklärung der Eltern, sonst gilt das Fehlen als unentschuldigt |
| Thüringen | § 5 Thüringer Schulordnung | bei mehr als drei Unterrichtstagen Mitteilung über die Dauer beim Wiederbesuch |
Volljährige Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich selbst, das steht in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausdrücklich in der Vorschrift. Eltern eines 18-jährigen Abiturienten dürfen die Entschuldigung also nicht mehr unterschreiben, auch wenn die Schule sie noch anschreibt.
Attest: die Schwellen der Länder
Ein ärztliches Attest ist die Ausnahme, nicht die Regel. Die Länder unterscheiden zwei Fälle: eine Tageszahl, ab der die Schule ein Attest verlangen darf, und die Anordnung einer Attestpflicht für ein einzelnes Kind bei begründeten Zweifeln.
| Land | Attest möglich ab | Individuelle Attestpflicht |
|---|---|---|
| Bayern | mehr als 3 Unterrichtstage oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises | bei Häufung oder Zweifeln, auch schulärztlich; Vorlage binnen 10 Tagen, sonst unentschuldigt |
| Sachsen | mehr als 5 Tage | Schulleitung bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen, dann amts- oder vertrauensärztlich |
| Baden-Württemberg | mehr als 10 Unterrichtstage | schriftliche Anordnung der Schulleitung, längstens bis Schuljahresende, Kosten tragen die Eltern |
| Thüringen | mehr als 10 Unterrichtstage | bei Häufung oder Zweifeln, auch schulärztlich |
| Schleswig-Holstein | ab 3 Tagen nur, wenn die Schulkonferenz das beschlossen hat | in begründeten Fällen ab dem ersten Tag per Verwaltungsakt |
| Nordrhein-Westfalen | keine Tageszahl | nur bei begründeten Zweifeln im Einzelfall; pauschale Regeln sind unzulässig |
| Berlin | keine Tageszahl | bei begründeten Zweifeln, Attest binnen 3 Unterrichtstagen; Dauerpflicht längstens bis Halbjahresende |
| Hessen | keine Tageszahl | nur auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung |
| Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen | keine Tageszahl | bei begründeten Zweifeln oder besonderen Fällen durch die Schulleitung |
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat die Grenze in einem Erlass vom 2. Dezember 2022 so klar gezogen wie kein anderes Land: Generelle Regelungen, „dass bei dem Versäumnis von Klassenarbeiten und Klausuren oder bei einem Versäumnis einer bestimmten Zahl von Tagen stets ein Attest beizubringen ist”, sind unzulässig. Zulässige Anhaltspunkte für Zweifel sind dagegen besonders häufiges Fehlen, außergewöhnliche Dauer, gehäufte Fehlzeiten bei Leistungsüberprüfungen und Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Ferien. Berlin formuliert es ähnlich: Eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen, etwa bei einer chronischen Erkrankung, begründet allein keine Attestpflicht.
Wer eine Attestpflicht bekommt, sollte auf die Befristung achten. In Baden-Württemberg endet sie spätestens mit dem Schuljahr, in Berlin mit dem Halbjahr. Schleswig-Holstein nennt die Anordnung ausdrücklich einen Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch möglich ist. Ein Lehrer allein kann in keinem Land eine Attestpflicht verhängen, das ist Sache der Schulleitung oder einer Konferenz.
Vor den Ferien, bei Klassenarbeiten, im Abitur
Ein Kind, das am letzten Schultag vor den Sommerferien krank ist, löst in vielen Sekretariaten einen Reflex aus. Rechtlich darf die Schule das Fehlen zum Anlass für Zweifel nehmen, aber keine automatische Attestpflicht für die Tage vor und nach den Ferien verhängen. Die Kinderärzte in NRW haben im Juni 2023 angekündigt, pauschal angeforderte Ferienatteste nicht mehr auszustellen: „Wir können und wollen nicht die Kontrolleure für die Schulen spielen”, so die Landesvorsitzende des Berufsverbands. Wer die Ferien wirklich verlängern will, braucht eine Beurlaubung, was dabei gilt, steht im Beitrag zum Kind vor den Ferien aus der Schule nehmen.
Bei Klassenarbeiten ist Bayern am strengsten. Nach § 20 BaySchO darf die Schule am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises ein Attest verlangen, und die Gymnasialschulordnung gibt für einen unentschuldigt versäumten angekündigten Leistungsnachweis die Note 6. Gesundheitliche Gründe, die erst nach Beginn der Arbeit geltend gemacht werden, erkennt die Schule in der Regel nicht mehr an. In NRW ist eine Attestpflicht speziell für Klassenarbeiten dagegen unzulässig. Anders bei Abschlussprüfungen: Dort verlangen die Prüfungsordnungen fast überall ein Attest, in NRW nach § 23 APO-GOSt „unverzüglich”. Bayern akzeptiert nur Atteste, deren Feststellungen der Arzt während der Erkrankung getroffen hat. Am Prüfungstag zum Arzt zu gehen ist also keine Formalie, sondern Voraussetzung.
Wer das Attest bezahlt
Die Krankenkasse nie. Die Bundesärztekammer stellt klar, dass Atteste für Schule und Kindergarten „zulasten des privaten Auftraggebers” gehen, also der Eltern. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte, Nummer 70 für eine kurze Bescheinigung: 2,33 Euro zum einfachen Satz, 5,36 Euro zum üblichen 2,3-fachen Satz, höchstens 8,16 Euro mit Begründung. Wird der Arzt ausschließlich wegen des Attests aufgesucht, darf er auch die Untersuchung privat berechnen. Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg schreiben die Kostentragung durch die Eltern ausdrücklich in ihre Vorschriften. Die Ausnahme ist NRW: Holt die Schule selbst ein amtsärztliches Gutachten ein, zahlt sie es.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in NRW hat ein Merkblatt für Praxen herausgegeben, das die Position der Ärzte zusammenfasst: „Bei Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten besteht unabhängig von der Erkrankungsdauer keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Attest.” Viele Praxen verlangen deshalb von der Schule eine individuelle, begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht, bevor sie überhaupt eines ausstellen. Rückwirkende Atteste sind ohnehin heikel: Ein Gefälligkeitsattest ist strafbar.
Die Entschuldigung: was hinein muss und was nicht
Aus den Landesvorschriften ergeben sich vier Pflichtangaben: Name und Klasse des Kindes, der Zeitraum mit Datum von und bis, der Grund und die eigenhändige Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Als Grund genügt „Krankheit”, Berlin nennt das in seiner Vorschrift wörtlich als Beispiel. Ein Satz reicht: „Meine Tochter Lena Müller, Klasse 3b, konnte vom 8. bis 10. September 2026 wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen. Ich bitte, das Fehlen zu entschuldigen.”
Die Diagnose darf die Schule nicht verlangen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat das in seinen Antworten für Schulen ausführlich begründet: Gefordert werde lediglich der Verhinderungsgrund, „die Angabe der Art der Erkrankung wird dagegen nicht verlangt”. Das gilt auch für Atteste, die die Krankheit nicht nennen müssen. Brandenburg schreibt in seiner Verwaltungsvorschrift: „Angaben über die Art einer Erkrankung dürfen von der Schule nicht verlangt werden.” Die einzige Ausnahme sind meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, bei denen die Schule aus Gründen des Infektionsschutzes informiert werden muss.
Unentschuldigt: Anzeige, Jugendamt, Bußgeld
Fehlt die Entschuldigung, gilt das Fehlen als unentschuldigt, und das hat in jedem Land ein Stufenverfahren zur Folge. Berlin ist am genauesten: Ab fünf unentschuldigten Schultagen im Halbjahr erstattet die Schule eine Schulversäumnisanzeige, in den Klassen 1 bis 6 prüft sie schon beim fünften Fehltag eine Meldung an das Jugendamt. Sechs einzelne Fehlstunden zählen als ein Tag, ab der dritten Verspätung im Halbjahr jede weitere als Fehlstunde. Niedersachsen schreibt bei drei unentschuldigten Versäumnissen innerhalb von zehn Schultagen einen Brief mit dem Hinweis, dass weitere Fehltage an Ordnungsamt und Jugendamt gemeldet werden.
| Land | Bußgeldrahmen bei Schulpflichtverletzung |
|---|---|
| Berlin | bis 2.500 Euro (§ 126 SchulG) |
| Sachsen | bis 1.250 Euro (§ 61 SächsSchulG) |
| Nordrhein-Westfalen | bis 1.000 Euro (§ 126 SchulG), auch gegen Schüler ab 14 |
| Schleswig-Holstein | bis 1.000 Euro (§ 144 SchulG) |
| Bayern, Niedersachsen | kein eigener Betrag im Schulgesetz, nach § 17 OWiG bis 1.000 Euro |
| Hamburg | Praxis der Schulbehörde: 250 Euro beim ersten Verstoß, bis 300 Euro bei Wiederholung |
Wie ernst die Behörden das nehmen, zeigt Hamburg: 2024 verschickte die Stadt 1.736 Bußgeldbescheide über zusammen mehr als 120.000 Euro. Die meisten Verfahren beginnen nicht mit Schulschwänzern, sondern mit vergessenen Entschuldigungen.
Kinderkrankengeld: hier gilt das Attest ab Tag eins
Die Drei-Tage-Legende hat einen zweiten Ursprung. Wer wegen des kranken Kindes zu Hause bleibt und Kinderkrankengeld von der Krankenkasse will, braucht nach § 45 SGB V vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung, das sogenannte Muster 21. Für 2026 gelten 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, Alleinerziehende bekommen 30, das Kind muss unter zwölf sein. Seit Juli 2024 kann die Bescheinigung für bis zu fünf Tage telefonisch ausgestellt werden, wenn die Praxis das Kind kennt. Die Regel ist bis Ende 2026 befristet, ohne neues Gesetz fällt der Anspruch 2027 auf zehn Tage zurück. Die Details zu Höhe und Antrag stehen im Beitrag zu den Kinderkrankentagen.
Das Attest für die Kasse und die Entschuldigung für die Schule sind zwei verschiedene Dinge. Die Schule bekommt weiterhin nur die Entschuldigung, die Bescheinigung geht an die Kasse und den Arbeitgeber.
Wann das Kind zurückdarf
Für den gewöhnlichen Infekt gibt es keine gesetzliche Karenzzeit. Die verbreitete Regel „24 Stunden fieberfrei” ist eine Faustregel einzelner Gesundheitsämter, keine Vorschrift, und eine Gesundschreibung durch den Arzt verlangt bei Erkältung, Bindehautentzündung oder Hand-Fuß-Mund-Krankheit niemand. Anders bei den meldepflichtigen Krankheiten des § 34 Infektionsschutzgesetz: Hier legt das Robert Koch-Institut Wiederzulassungsfristen fest, etwa 48 Stunden nach Abklingen einer Magen-Darm-Infektion bei Kindern unter sechs Jahren oder 24 Stunden nach Beginn der Antibiotikatherapie bei Scharlach. Auch dann verlangt das Gesetz keine schriftliche Bescheinigung, das ärztliche Urteil darf mündlich erfolgen. Welche Krankheiten dazu gehören und welche Fristen gelten, steht im Beitrag zur Rückkehr in Kita und Schule nach ansteckenden Krankheiten.
Stand dieser Angaben: 04.09.2026. Landesvorschriften in den Fassungen von Baden-Württemberg (Februar 2025) und Berlin (Januar 2026), Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a SGB V für 2026.
Häufige Fragen zur Krankmeldung in der Schule
Wie lange darf ein Kind ohne Attest in der Schule fehlen?
Das hängt vom Bundesland ab. Bayern erlaubt der Schule ein Attest bei mehr als drei Unterrichtstagen, Sachsen bei mehr als fünf, Baden-Württemberg und Thüringen bei mehr als zehn. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gibt es keine Tageszahl. Dort darf die Schule ein Attest nur verlangen, wenn sie begründete Zweifel an der Erkrankung hat. Eine Entschuldigung der Eltern reicht sonst für jede Dauer.
Kann ein Lehrer ein Attest verlangen?
Eine Lehrkraft allein nicht. Die Attestpflicht für ein einzelnes Kind ordnet je nach Land die Schulleitung, die Klassenkonferenz oder die Schulkonferenz an, in Hessen nur nach vorheriger Ankündigung. Klassenlehrkräfte dürfen in Baden-Württemberg und Sachsen bei langen Erkrankungen ein Attest verlangen, aber erst oberhalb der Tagesschwelle. Pauschale Ansagen wie „bei Klassenarbeiten immer Attest" sind in NRW ausdrücklich unzulässig.
Muss ich der Schule sagen, was mein Kind hat?
Nein. Die Schule darf nur den Grund des Fehlens erfahren, und „Krankheit" ist ein ausreichender Grund. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die brandenburgische Verwaltungsvorschrift stellen das ausdrücklich klar, und auch ein Attest muss die Diagnose nicht nennen. Eine Ausnahme gilt für meldepflichtige Krankheiten nach § 34 Infektionsschutzgesetz wie Masern, Scharlach oder Windpocken, weil die Schule dann das Gesundheitsamt informieren muss.
Was kostet ein Attest für die Schule?
Meist 5,36 Euro. Die Krankenkasse übernimmt Schulatteste nicht, der Arzt rechnet privat nach der Gebührenordnung ab: Nummer 70 für eine kurze Bescheinigung kostet 2,33 Euro zum einfachen Satz, 5,36 Euro zum üblichen 2,3-fachen Satz und höchstens 8,16 Euro mit Begründung. Wer nur wegen des Attests in die Praxis kommt, zahlt unter Umständen auch die Untersuchung. Nur in NRW trägt die Schule die Kosten, wenn sie selbst ein amtsärztliches Gutachten einholt.
Zählt ein Arzttermin während der Schulzeit als entschuldigt?
Nur, wenn er nicht außerhalb des Unterrichts möglich war. Berlin formuliert es in seiner Ausführungsvorschrift so: Ein Arztbesuch ist ein wichtiger Grund, wenn er „aus darzulegenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann". Ein Kontrolltermin beim Kieferorthopäden um 10 Uhr sollte deshalb vorab als Beurlaubung beantragt werden. Ein akuter Termin wegen Fieber oder Verletzung ist dagegen ein Krankheitstag wie jeder andere.
Was passiert, wenn ich die Entschuldigung vergesse?
Das Fehlen gilt als unentschuldigt, in Schleswig-Holstein ausdrücklich auch dann, wenn die Erklärung auf Nachfrage nicht vorgelegt wird. Einzelne vergessene Tage führen zunächst zu einem Gespräch oder einer schriftlichen Erinnerung. Häufen sie sich, folgt die Schulversäumnisanzeige, in Berlin ab fünf Tagen im Halbjahr, und am Ende ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro in den meisten Ländern, bis 2.500 Euro in Berlin. Eine nachgereichte Entschuldigung wird in der Regel noch akzeptiert.
Reicht die Krankmeldung über die Schul-App?
Für die erste Meldung ja, für die Entschuldigung nur, wenn die Schule das so festgelegt hat. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lassen die elektronische Form ausdrücklich zu, in Bayern genügt Textform auch für die Nachreichung. Viele Schulen werten die App-Meldung aber nur als Ersatz für den Anruf und erwarten weiter eine unterschriebene Entschuldigung. Die Regel steht in der Hausordnung oder in den Einstellungen der App, in Berlin darf die Schule Eltern nicht zur App verpflichten.


