Neue Grundsicherung mit Kindern - 30.000 statt 60.000 Euro Schonvermögen

Eine Familie mit zwei Kindern und Eltern Mitte dreißig durfte im Bürgergeld 60.000 Euro Vermögen behalten, im ersten Bezugsjahr sogar 85.000 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 sind es 30.000 Euro. Der Grund ist keine gesonderte Familienregel, sondern die neue Systematik: Die Freibeträge hängen am Lebensalter, und Kinder liegen in der untersten Stufe.
Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, verkündet am 22. April 2026 im Bundesgesetzblatt. Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld, die einjährige Vermögenskarenz entfällt, die Wohnkosten werden gedeckelt und die Sanktionen greifen schneller. Wer bereits im Bezug ist, muss nichts neu beantragen - die Fälle laufen automatisch über.
Das neue Schonvermögen
| Alter der Person | Geschütztes Vermögen |
|---|---|
| bis 30 Jahre | 5.000 € |
| bis 40 Jahre | 10.000 € |
| bis 50 Jahre | 12.500 € |
| über 50 Jahre | 20.000 € |
Die Beträge gelten je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und werden addiert. Genau das wirkt sich bei Familien anders aus als bei Alleinstehenden, weil jedes Kind zwar mitzählt, aber nur mit 5.000 Euro. Der Vergleich für eine Familie mit Eltern von 34 und 38 Jahren und Kindern von 6 und 9 Jahren:
| Regelung | Geschütztes Vermögen |
|---|---|
| Bürgergeld, erstes Jahr (Karenzzeit) | 85.000 € |
| Bürgergeld, ab dem zweiten Jahr | 60.000 € |
| Neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026 | 30.000 € |
Für Familien, die von Kurzarbeit, Krankheit oder einer Trennung getroffen werden, heißt das: Die Rücklage muss weiter aufgebraucht werden, bevor Leistungen fließen. Betroffen sind vor allem Haushalte, die über Jahre für einen Autokauf, eine Ausbildung oder die Ausbildungsvergütung der Kinder gespart haben.
Die Regelsätze 2026
| Person | Monatlicher Regelbedarf |
|---|---|
| Alleinstehende | 563 € |
| Partner in der Bedarfsgemeinschaft, je Person | 506 € |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
An den Beträgen selbst hat die Reform nichts geändert; sie liegen seit Januar 2024 auf diesem Stand. Das Kindergeld wird weiterhin als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert dessen Anspruch - für den Haushalt bringt es also nichts zusätzlich, solange Grundsicherung bezogen wird.
Wohnkosten: der neue Deckel
Übernommen werden Unterkunftskosten künftig nur noch bis zum Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze, und die Aufforderung zur Kostensenkung kommt früher. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das der praktisch schwerste Teil der Reform: Familienwohnungen mit drei oder vier Zimmern liegen häufig über der Grenze, ein Umzug scheitert aber an denselben Marktpreisen. In begründeten Fällen können höhere Kosten befristet weiter übernommen werden.
Sanktionen
- Pflichtverletzung: 30 Prozent Minderung für drei Monate.
- Dritter versäumter Termin: vollständiger Wegfall der Leistung.
- Ablehnung zumutbarer Arbeit: 100 Prozent Minderung für zwei Monate.
Die Minderung setzt am Regelbedarf der Person an, die die Pflicht verletzt hat. Praktisch trifft weniger Geld im Haushalt aber alle, die darin leben - und genau darin liegt der Einwand, den Sozialverbände gegen die verschärften Regeln vorbringen. Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte deshalb absagen und den Grund belegen, statt ihn verstreichen zu lassen.
Was Familien jetzt prüfen sollten
- Kinderzuschlag statt Grundsicherung. Wer arbeitet, aber knapp unter der Bedarfsgrenze liegt, kommt mit Kinderzuschlag und Wohngeld oft besser weg - und bleibt außerhalb des SGB II mit seinen Vermögensgrenzen. Der Antrag läuft über die Familienkasse.
- Unterhalt vor Sozialleistung. Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, geht der Unterhaltsvorschuss vor. Er wird zwar angerechnet, verkürzt aber die Abhängigkeit vom Jobcenter.
- Bildung und Teilhabe nicht vergessen. Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Vereinsbeitrag und Lernförderung sind eigene Leistungen und müssen gesondert beantragt werden. Sie fallen erfahrungsgemäß als Erstes unter den Tisch.
- Vermögen sauber trennen. Kontoguthaben von Kindern, Sparbücher von Großeltern und Ausbildungsrücklagen sollten dokumentiert sein - wem was gehört, wird im neuen System wichtiger als bisher.
- Bescheide prüfen. Übergangsfälle, Wohnkostendeckel und Vermögensanrechnung sind die drei Punkte, an denen sich Fehler häufen. Gegen jeden Bescheid läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Den Gesetzestext enthält das Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 107, die Einordnung des Ministeriums steht in der Meldung des Bundesarbeitsministeriums. Stand dieser Angaben: 11. August 2026.
Häufige Fragen zur Neuen Grundsicherung
Wie viel Vermögen darf eine Familie behalten?
Seit 1. Juli 2026 gelten Freibeträge nach Alter: 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro bis 40, 12.500 Euro bis 50 und 20.000 Euro darüber, jeweils pro Person der Bedarfsgemeinschaft. Eine vierköpfige Familie mit Eltern Mitte dreißig kommt damit auf 30.000 Euro. Zum Vergleich: Im Bürgergeld waren es ab dem zweiten Jahr 60.000 Euro und im Karenzjahr 85.000 Euro.
Zählt das Sparbuch meines Kindes mit?
Ja, Vermögen des Kindes wird bei dessen eigenem Bedarf berücksichtigt, mit einem Freibetrag von 5.000 Euro. Umgekehrt haftet das Kindervermögen nicht für die Eltern. Entscheidend ist, wem das Geld rechtlich gehört: Ein Sparbuch, das auf den Namen des Kindes läuft, ist Vermögen des Kindes, auch wenn die Großeltern eingezahlt haben. Belege über Herkunft und Zweck sollten aufbewahrt werden.
Muss ich mit meiner Familie umziehen, wenn die Miete zu hoch ist?
Übernommen werden Unterkunftskosten bis zum Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze, und Kostensenkungsaufforderungen kommen früher als bisher. Ein Umzug ist damit nicht automatisch verlangt: In begründeten Fällen können höhere Kosten befristet weitergezahlt werden, etwa wenn kein zumutbarer Wohnraum verfügbar ist. Solche Gründe sollten schriftlich und mit Nachweisen vorgetragen werden.
Werden die Leistungen für meine Kinder auch gekürzt, wenn ich sanktioniert werde?
Die Minderung setzt am Regelbedarf der Person an, die die Pflicht verletzt hat, nicht an den Bedarfen der Kinder. Im Haushalt kommt trotzdem weniger Geld an, weil aus einem Topf gewirtschaftet wird - deshalb ist der wichtigste Rat, Termine abzusagen statt zu versäumen. Beim dritten versäumten Termin entfällt die Leistung vollständig, bei Pflichtverletzungen sind es 30 Prozent für drei Monate.
Wie hoch sind die Regelsätze für Kinder 2026?
357 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 390 Euro von 6 bis 13 Jahren und 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Erwachsene Partner in der Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro, Alleinstehende 563 Euro. Die Sätze sind seit Januar 2024 unverändert; die Reform hat an der Höhe nichts geändert, sondern an Vermögen, Wohnkosten und Sanktionen.
Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Nein. Bestehende Bürgergeld-Fälle gehen automatisch in die Neue Grundsicherung über, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Die neuen Regeln zu Vermögen und Wohnkosten wirken sich aber auf die nächste Bewilligung aus. Wer einen geänderten Bescheid erhält, sollte die Vermögensanrechnung und die Unterkunftskosten prüfen - gegen jeden Bescheid läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Gibt es eine Alternative zur Grundsicherung für Familien?
Wer erwerbstätig ist und nur knapp unter der Bedarfsgrenze liegt, sollte Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen. Diese Leistungen laufen außerhalb des SGB II, kennen die Vermögensgrenzen der Grundsicherung nicht und schließen den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket ein. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt, das Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Kommune.


