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Schulbedarfspaket 2026/27 - 195 Euro aus dem Bildungspaket, automatisch oder auf Antrag

Schulbedarfspaket 2026/27 - 195 Euro aus dem Bildungspaket, automatisch oder auf Antrag

195 Euro pro Schuljahr zahlt der Staat für Hefte, Stifte, Ranzen und Sportzeug, wenn die Familie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bezieht: 130 Euro zum 1. August und 65 Euro zum 1. Februar. Das Geld kommt bei Familien mit Grundsicherungsgeld automatisch mit der Augustzahlung. Bei Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag kommt es dagegen nur, wenn sie es bei der Kommune beantragen, und genau diese Gruppe lässt es am häufigsten liegen.

Wie viele das sind, weiß niemand genau, denn für Wohngeld- und Kinderzuschlagsfamilien führt der Bund keine Statistik. Bekannt ist, dass 2025 rund 1,45 Millionen Kinder Kinderzuschlag bezogen haben. Und selbst dort, wo das Geld ohne Antrag fließen soll, kommt es nicht überall an: Von den 6- bis 14-Jährigen im Grundsicherungsgeld erhielten laut Bertelsmann Stiftung nur 78 Prozent den Schulbedarf, von den 15- bis 17-Jährigen nur 60 Prozent. Wer den Antrag verpasst hat, kann ihn zwölf Monate lang nachholen.

130 Euro im August, 65 im Februar: wie der Betrag entsteht

Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit § 34 SGB XII. Im Gesetz stehen noch 100 und 50 Euro, die Beträge werden aber jedes Jahr mit demselben Prozentsatz fortgeschrieben wie der Regelbedarf und auf volle Euro gerundet. Für 2026 legt § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 130 und 65 Euro fest, unverändert gegenüber 2024 und 2025.

Schuljahr1. August1. FebruarGesamt
2019/20 (Starke-Familien-Gesetz)100 Euro50 Euro150 Euro
2022/23104 Euro52 Euro156 Euro
2023/24116 Euro58 Euro174 Euro
2024/25130 Euro65 Euro195 Euro
2025/26130 Euro65 Euro195 Euro
2026/27130 Euro65 Euro195 Euro
2027/28offenoffenoffen

Dass der Betrag seit zwei Jahren stillsteht, liegt an den Nullrunden beim Regelbedarf. Für 2026 ergab die Fortschreibung rechnerisch sogar einen niedrigeren Wert, der gesetzliche Besitzschutz hielt die Regelsätze auf dem Stand von 2025, und der Schulbedarf blieb mit. Für 2027 gibt es noch keine Verordnung. Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der die sogenannte ergänzende Fortschreibung streicht, also den Preisanteil der Berechnung. Eine dritte Nullrunde ist damit möglich. Selbst bei einer kleinen Erhöhung bleibt es bei 130 Euro, solange der Prozentsatz unter 0,385 liegt, weil erst ab 130,50 Euro aufgerundet wird.

Neue Grundsicherung: was sich für das Bildungspaket ändert

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16. April 2026 hat die Sanktionen verschärft, die Karenzzeit beim Schonvermögen gestrichen und die Vermögensgrenzen nach Alter gestaffelt. Am Bildungspaket ändert es nichts. Im Änderungskatalog springt das Gesetz von § 27 direkt zu § 31, die §§ 28 und 29 mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bleiben Wort für Wort bestehen. Auch § 6b des Bundeskindergeldgesetzes, der Wohngeld- und Kinderzuschlagsfamilien denselben Anspruch gibt, wurde nicht angetastet. Geändert wurde beim Kinderzuschlag nur die Vermögensgrenze: 40.000 Euro für den Antragsteller plus 15.000 Euro je weiteres Familienmitglied. Was die Reform sonst für Familien bedeutet, steht im Beitrag zur neuen Grundsicherung und dem Schonvermögen.

Wer das Geld automatisch bekommt und wer nicht

Der Unterschied liegt im Rechtskreis, also darin, aus welchem Gesetz die Hauptleistung der Familie stammt:

Familie beziehtSchulbedarfZuständig
Grundsicherungsgeld (SGB II)ohne gesonderten Antrag, mit dem Hauptantrag als beantragt, Auszahlung mit der AugustzahlungJobcenter
Sozialhilfe (SGB XII)ohne Antrag, § 34a SGB XII nimmt den Schulbedarf ausdrücklich ausSozialamt
Asylbewerberleistungenwie SozialhilfeSozialamt oder Landkreis
Wohngeld oder Kinderzuschlageigener Antrag nötig, rückwirkend bis zwölf MonateBildungs-und-Teilhabe-Stelle der Kommune

Die einzige Leistung aus dem Bildungspaket, die auch im Grundsicherungsgeld gesondert beantragt werden muss, ist die Lernförderung, das steht in § 37 SGB II. Trotzdem verlangen manche Jobcenter und Kommunen auch für den Schulbedarf einen formlosen Antrag oder eine Schulbescheinigung, die Stadt Essen etwa bei der Einschulung und ab 15 Jahren. Die Bertelsmann Stiftung stellt in ihrem Factsheet vom Juli 2026 fest, dass Bewilligungspraktiken „teilweise schärfer” sind, als das Gesetz vorsieht. Wer im August kein Geld sieht, fragt beim Jobcenter nach, statt zu warten.

Wohngeld und Kinderzuschlag: der Antrag, den viele nicht kennen

Familien, die kein Grundsicherungsgeld beziehen, aber Wohngeld oder Kinderzuschlag, haben nach § 6b BKGG genau denselben Anspruch auf alle Leistungen des Bildungspakets. Nur weiß es ihnen niemand automatisch: Die Wohngeldstelle zahlt Wohngeld, die Familienkasse zahlt Kinderzuschlag, und keine von beiden ist für das Bildungspaket zuständig. Das ist eine eigene Stelle beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in Berlin das Wohnungsamt des Bezirks, in Essen seit Januar 2026 das Amt für Soziales und Wohnen, in Bremen das Amt für Soziale Dienste, in Hamburg das Bezirksamt Eimsbüttel. Dort wird einmal ein Grundantrag gestellt, danach laufen die Einzelleistungen.

Die Frist ist großzügig: Ansprüche verjähren erst zwölf Monate nach dem Monat, in dem sie entstanden sind. Eine Familie mit zwei Schulkindern, die seit Sommer 2025 Wohngeld bezieht und nie einen Antrag gestellt hat, kann im September 2026 noch die Augustzahlung 2025, die Februarzahlung 2026 und die Augustzahlung 2026 bekommen, zusammen 390 Euro für beide Kinder. Nachzuweisen ist nur der durchgehende Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag. Hamburg geht einen eigenen Weg und zahlt den Schulbedarf auch an Wohngeldfamilien für Kinder von 7 bis 15 Jahren ohne Antrag aus.

Eine Falle ist der Wechsel zwischen den Rechtskreisen. Wer vom Grundsicherungsgeld ins Wohngeld wechselt, wechselt auch die zuständige Stelle, und wenn der Wohngeldantrag lange dauert, entsteht eine Lücke, in der niemand den Schulbedarf zahlt. Wer den Wechsel plant, stellt den Bildungspaket-Antrag bei der Kommune gleich mit.

Praxisfälle: Bayern, Einschulung, Abschluss, Ausbildung

Die Verwaltungsregeln, nach denen die Jobcenter entscheiden, sind öffentlich, etwa in den Arbeitshinweisen der Stadt München. Daraus ergeben sich die Antworten auf die häufigsten Sonderfälle:

  • Schulbeginn erst im September. Der Stichtag ist bundesweit der 1. August, auch in Bayern und Baden-Württemberg, wo der Unterricht Wochen später beginnt. Wer die Voraussetzungen am 1. August erfüllt, bekommt das Geld mit der Augustzahlung.
  • Einschulung oder Aufnahme nach dem Stichtag. Wer erstmals oder nach einer Unterbrechung in eine Schule aufgenommen wird, bekommt bei Aufnahme zwischen August und Januar die Augustrate, bei Aufnahme ab Februar beide Teilbeträge auf einmal. Das gilt ausdrücklich auch für Kinder, die aus dem Ausland zuziehen.
  • Leistungsbezug beginnt erst im Oktober. Für ein Kind, das schon zur Schule ging, entsteht der Anspruch nur zum Stichtag. Die nächste Zahlung sind die 65 Euro zum 1. Februar. Wer das für ungerecht hält, kann Widerspruch einlegen, die Erfolgsaussichten sind aber gering.
  • Abschluss im Sommer. Wer nach dem Abschluss keine Schule mehr besucht, hat zum 1. August keinen Anspruch. Ist der weitere Weg noch unklar, entscheidet das Jobcenter vorläufig.
  • Ausbildung. Berufsschule ohne Ausbildungsvertrag, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachoberschule und Schulen des Gesundheitswesens berechtigen bis zum 25. Geburtstag. Eine duale Ausbildung mit Vergütung schließt den Anspruch aus.
  • Nachweis. Eine Schulbescheinigung ist nur bei der Einschulung und ab Klasse 10 beziehungsweise ab dem 15. Geburtstag nötig. Dazwischen gilt die Schulpflicht als Nachweis.

Quittungen, Spenden, Kindergeld: was nicht angerechnet wird

Der Schulbedarf ist eine Pauschale. Belege müssen im Regelfall nicht vorgelegt werden, nur im begründeten Einzelfall darf das Jobcenter nach § 29 Abs. 5 SGB II bis zum 31. Juli des Folgejahres Nachweise verlangen, etwa wenn das Jugendamt auf fehlende Ausstattung hinweist. Eine Rückforderung, weil das Geld für etwas anderes ausgegeben wurde, ist ausgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt auf ihrer Seite zum Bildungspaket, dass Belege für alle Leistungen erforderlich sind, „außer beim Schulbedarf”.

Zwei weitere Punkte sorgen regelmäßig für Verunsicherung. Ein gespendeter Schulranzen von Diakonie, Caritas, Tafel oder Kinderschutzbund kürzt den Schulbedarf nicht, solche Zuschüsse werden „ungeachtet der gleichen Zweckbestimmung” nicht angerechnet. Und das Kindergeld bleibt unberührt: Der Schulbedarf ist ein Bedarf, der neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt wird, kein Einkommen.

Die anderen fünf Leistungen aus dem Bildungspaket

Der Schulbedarf ist die bekannteste, aber nicht die wertvollste Leistung. Wer den Grundantrag gestellt hat, kann nach § 28 SGB II fünf weitere abrufen:

  • Klassenfahrten und Ausflüge. Die tatsächlichen Kosten, auch in Kita und Hort, oft als Sammelabrechnung über die Schule.
  • Schülerbeförderung. Die tatsächlichen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, seit August 2019 ohne Eigenanteil. Was die Schülertickets in den Ländern kosten, steht im Beitrag zum Deutschlandticket für Schüler.
  • Lernförderung. Nachhilfe, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine gefährdete Versetzung ist seit 2019 keine Voraussetzung mehr. Die einzige Leistung mit gesondertem Antrag.
  • Mittagessen. Das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Hort und Kita, seit 2019 ohne den früheren Eigenanteil von einem Euro.
  • Teilhabe. 15 Euro im Monat bis zum 18. Geburtstag für Sportverein, Musikschule oder Freizeiten. Zusätzlich können Ausrüstung wie ein Instrument oder Schutzkleidung übernommen werden, was nach Einschätzung der Bertelsmann Stiftung kaum jemand weiß.

Die Nutzung ist erschreckend niedrig. Den Teilhabebetrag rufen bundesweit nur 18 Prozent der 6- bis 14-Jährigen im Grundsicherungsgeld ab, in Schleswig-Holstein 59 Prozent, in einzelnen Kreisen unter einem Prozent. Der Paritätische Baden-Württemberg zählte im September 2025 in seinem Land 118.000 anspruchsberechtigte Kinder, von denen 19.000 die Leistung bekamen, und forderte, das Geld pauschal an die Familien auszuzahlen.

Schulbücher: die zweite Ersparnis, die das Paket nicht abdeckt

Der Eigenanteil für Schulbücher gehört nicht zum Schulbedarf, die Stadt Essen schließt ihn ausdrücklich aus. Dafür befreien die Länder Familien mit Sozialleistungen vom Eigenanteil, und zwar meist auch Wohngeld- und Kinderzuschlagsfamilien:

LandRegelBefreiung
BayernSchulbücher leihweise kostenlos; Eltern kaufen nur Atlas und Formelsammlungab dem dritten Kind und bei Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen
Nordrhein-WestfalenEigenanteil ein Drittel des Durchschnittsbetrags, in der Sekundarstufe I 34 Euro pro Jahrlandesweit nur bei Sozialhilfe; Kommunen wie Köln befreien auch bei Grundsicherungsgeld und Asylbewerberleistungen
Berlinbis Klasse 6 kostenlose Leihe, ab Klasse 7 Eigenanteil bis 100 Euromit dem berlinpass-BuT
NiedersachsenLeihgebühr 33 bis 40 Prozent des Ladenpreisesbei Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld und Asylbewerberleistungen, Nachweis per Leistungsbescheid

Die Befreiung beantragt man bei der Schule, nicht beim Jobcenter, meist mit einer Kopie des Leistungsbescheids vor Schuljahresbeginn. Was der Schulstart insgesamt kostet und wo sich sparen lässt, steht im Beitrag zu den Kosten des Schulstarts.

Stand dieser Angaben: 04.09.2026. Beträge nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026, Gesetzesstand nach dem Dreizehnten SGB-II-Änderungsgesetz vom 16. April 2026.

Häufige Fragen zum Schulbedarfspaket

Bekomme ich das Schulbedarfspaket auch mit Wohngeld oder Kinderzuschlag?

Ja, nach § 6b Bundeskindergeldgesetz mit demselben Anspruch wie Familien im Grundsicherungsgeld. Der Unterschied ist der Weg: Es kommt nicht automatisch, sondern nur auf einen Antrag bei der Bildungs-und-Teilhabe-Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, nicht bei der Wohngeldstelle und nicht bei der Familienkasse. Der Antrag wirkt bis zu zwölf Monate zurück. Nur Hamburg zahlt Wohngeldfamilien mit Kindern von 7 bis 15 Jahren ohne Antrag.

Wann wird der Schulbedarf ausgezahlt?

Als Einmalzahlung zusammen mit der Leistung für August (130 Euro) und für Februar (65 Euro). Wer Grundsicherungsgeld bezieht, sieht den Betrag in der Regel auf dem Bescheid für den Bewilligungszeitraum, der den 1. August einschließt. Bei Wohngeld- und Kinderzuschlagsfamilien zahlt die Kommune nach Bewilligung des Antrags, in Hamburg dauert die Bearbeitung etwa zwölf Wochen.

Mein Kind wird in Bayern erst im September eingeschult. Gibt es das Geld trotzdem zum 1. August?

Ja. Maßgeblich ist der formale Schuljahresbeginn, und der ist bundesweit der 1. August, unabhängig davon, wann der Unterricht startet. Die Münchner Arbeitshinweise lassen bei Einschulungen sogar eine Zahlung im September zu, wenn die Voraussetzungen dann vorliegen. Für die Einschulung braucht das Jobcenter eine Schulbescheinigung oder den Aufnahmebescheid der Grundschule.

Muss ich Quittungen für Schulsachen aufheben?

Im Regelfall nicht, der Schulbedarf ist eine Pauschale. Nur im begründeten Einzelfall darf das Jobcenter bis zum 31. Juli des Folgejahres Belege verlangen, etwa wenn es Hinweise gibt, dass das Kind im Vorjahr ohne Material in der Schule saß. Zurückfordern kann es das Geld auch dann nicht. Wer die Belege trotzdem in einen Umschlag legt, erspart sich im Zweifel eine Diskussion.

Wird das Schulbedarfspaket auf das Kindergeld angerechnet?

Nein. Der Schulbedarf ist nach § 28 SGB II ein Bedarf, der neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt wird, und kein Einkommen. Das Kindergeld wird weder gekürzt noch angerechnet. Auch umgekehrt gilt: Ein gespendeter Schulranzen oder ein Zuschuss einer Stiftung mindert den Schulbedarf nicht, solche Hilfen werden ausdrücklich nicht angerechnet.

Bis zu welchem Alter gibt es den Schulbedarf?

Bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bekommt. Dazu zählen auch Abendschule, Kolleg, Berufsfachschule und Fachoberschule. Ab Klasse 10 oder ab dem 15. Geburtstag verlangt das Jobcenter jährlich eine Schulbescheinigung. Der Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat endet dagegen mit dem 18. Geburtstag.

Wird der Betrag 2027 erhöht?

Das steht noch nicht fest. Der Schulbedarf wird mit demselben Prozentsatz fortgeschrieben wie der Regelbedarf, und die Verordnung dafür kommt üblicherweise im Oktober. Nach zwei Nullrunden ist eine dritte möglich, zumal die Bundesregierung im Juli 2026 beschlossen hat, den Preisanteil aus der Berechnung zu streichen. Selbst eine kleine Erhöhung würde die 130 Euro nicht verändern, weil erst ab einem rechnerischen Wert von 130,50 Euro aufgerundet wird.

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