Früher oder später steht in jeder Familie das Thema Taschengeld auf der Tagesordnung. In er heutigen Zeit werden Kinder immer früher selbstständig und der Umgang mit Geld gehört vielfach dazu. Ab wann Taschengeld bezahlt werden sollte und wie viel in welchem Alter angemessen ist, ist aber seit jeher ein Streitthema.
Die Vorstellung, was angemessen und notwendig ist, geht nicht nur zwischen Eltern und Kindern oft stark auseinander. Auch Pädagogen vertreten in dieser Hinsicht oft sehr geteilte Meinungen. Eine allgemeingültige Antwort auf die Taschengeldfrage gibt es wie so oft wahrscheinlich nicht. Vieles hängt hier von den Gepflogenheiten innerhalb der Familie und den individuellen finanziellen Möglichkeiten ab. Es gibt allerdings durchaus Richtwerte und Empfehlungen, an denen Eltern sich orientieren können, wenn sie gemeinsam mit ihren Kindern nach einem Kompromiss suchen, mit dem alle gut leben können.
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Brauchen Kinder Taschengeld?
Auch wenn viele Fragen zum Thema Taschengeld durchaus Diskussionspotenzial und einen großen Ermessensspielraum bieten, ist die Frage, ob Kinder wirklich Taschengeld brauchen, eindeutig zu beantworten: Ja, Taschengeld ist wichtig für die Entwicklung.
Dabei geht es weniger darum, den materiellen Ansprüchen des Kindes gerecht zu werden, sondern vielmehr darum, dass Kinder nach und nach den Wert von Geld und von Kaufobjekten kennenlernen und die Erfahrung machen, dass sich nicht jeder materielle Wunsch sofort erfüllen lässt. Muss ein Kind beispielsweise mit dem eigenen Taschengeld auf ein Spielzeug oder ein anderes Lieblingsobjekt eine Weile sparen, lernt es den materiellen Wert vieler Dinge besser schätzen.
Auch das Verantwortungsgefühl eines Kindes kann sich durch den ersten Umgang mit Geld entwickeln. Gibt ein Kind beispielsweise sein Taschengeld frühzeitig aus und kann sich für den Rest des Monats keine Wünsche aus eigenen Mitteln mehr erfüllen, macht es dadurch wertvolle Erfahrungen, die es das ganze Leben hindurch begleiten werden. Außerdem lernen Kinder durch den Umgang mit ihrem Taschengeld meist schnell, bei ihren Wünschen Prioritäten zu setzen, sie besser zu gewichten und realistischer einzuordnen. So können Kinder mit der Zeit auch ein besseres Verständnis dafür entwickeln, warum ihre Eltern nicht jeden Wunsch erfüllen und nicht jedem materiellen Bedürfnis sofort nachkommen können. Ganz nebenbei stärkt der Umgang mit Taschengeld übrigens auch das Selbstbewusstsein von Kindern. Sie dürfen nämlich in einem begrenzten Rahmen eigene Entscheidungen treffen und lernen so, dass die Eltern ihnen vertrauen und ihnen zutrauen, selbst mit Geld umzugehen. Eine wertvolle Erfahrung, die sich auf viele Lebensbereiche auswirken kann.
Kinder, die diese Erfahrungen in jungen Jahren und in dem überschaubaren Rahmen des Taschengeldes nicht machen dürfen, tun sich auch im späteren Leben oft schwer damit, ihre Bedürfnisse zu zügeln und vernünftig mit ihren Ressourcen zu wirtschaften. Die Folge ist nicht selten chronische Ebbe in der Kasse, auch noch im Erwachsenenalter. Tatsächlich leben Erwachsene, die als Kind nie gelernt haben, Verantwortung für ihre eigenen Finanzen zu übernehmen, mit einem größeren Risiko, in die Schuldenfalle zu geraten.
Damit das Taschengeld Kindern tatsächlich hilft, Erfahrungen zu sammeln, die sie in ihrer Entwicklung weiterbringen, sollten Eltern allerdings konsequent sein und ein paar einfache Regeln beherzigen:
- Das ausbezahlte Taschengeld sollte dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes angemessen sein und mit zunehmendem Alter entsprechend angepasst werden.
- Kinder sollten innerhalb gewisser Rahmenbedingungen selbst entscheiden dürfen, wann und wofür sie ihr Taschengeld ausgeben. Eltern sollten hier nur regulierend eingreifen, wenn sie eine akute Gefahr für ihr Kind sehen. Fehlentscheidungen sollten Kinder im Hinblick auf ihr Taschengeld aber durchaus machen dürfen. Nur so können sie lernen, Prioritäten zu setzen und Entscheidungen zu treffen, die gut für sie sind.
- Sollten Kinder sich mit ihrem Taschengeld einen Wunsch erfüllen wollen, für den langfristiges Sparen notwendig ist, sollten Eltern (gilt übrigens auch für Großeltern und andere Gönner) konsequent bleiben und ihren Nachwuchs lieber darin unterstützen, am Ball zu bleiben, als den Wunsch vorschnell aus eigenen Mitteln zu erfüllen. Der Lerneffekt verpufft auf diese Weise. Natürlich ist der eine oder andere kleine Zuschuss erlaubt, vielleicht als Belohnung für tatkräftige Hilfe im Haushalt oder im Garten. So lernen Kinder gleichzeitig, dass sie ihre finanziellen Möglichkeiten verbessern können, wenn sie aktiv etwas dafür tun.
- Das Taschengeld sollte nicht als Bestrafung oder Belohnung herangezogen werden. Es ist nicht sinnvoll, dem Kind für eine Verfehlung das Taschengeld zu streichen oder es für besondere Leistungen aufzustocken. Das Taschengeld sollte unabhängig vom Verhalten des Kindes ausbezahlt werden.
Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Diese Frage ist wiederum nicht ganz einfach zu beantworten. Hier spielen individuelle Vereinbarungen innerhalb der Familie ebenso eine Rolle wie die finanziellen Möglichkeiten, die den Eltern zur Verfügung stehen. Es gibt allerdings Orientierungshilfen für Eltern, die von Pädagogen und Finanzexperten entwickelt wurden (siehe: Taschengeldtabelle).
Für sehr kleine Kinder reichen minimale Beträge in Höhe von 50 Cent bis 1 Euro. Mit jedem Lebensjahr kann sich die Höhe des Taschengeldes um 50 Cent bis 1 Euro steigern. Experten raten übrigens dazu, eine wöchentliche Zahlweise einzuführen. So behalten die Kinder besser den Überblick über ihre Finanzen und geben nicht am Anfang des Monats gleich ihr gesamtes Budget aus. So lernen sie leichter, mit ihren finanziellen Mitteln zu haushalten. Auch das Sparen lässt sich so leichter erlernen und die Erfolgserlebnisse sind größer.
Erst mit 10 Jahren sollte der ausbezahlte Betrag deutlich über 10 Euro liegen, allerdings kann hier dann auch langsam zu einer monatlichen Zahlung gewechselt werden. Ab 16 Jahren sollten Jugendliche dann monatlich über einen Betrag von 40 bis 50 Euro verfügen dürfen. Wichtig ist außerdem, dass die Zahlung des Taschengeldes verlässlich und pünktlich erfolgt. Hier müssen Kinder sich absolut auf ihre Eltern verlassen können.
Zusätzlich zum Taschengeld können Eltern mit ihren Kindern ein so genanntes Budgetgeld vereinbaren. Das sind zusätzliche Beträge, die dem Kind zur Anschaffung von Dingen wie Schulmaterialien, Kleidung oder zur Finanzierung teurer Hobbys zur Verfügung gestellt werden. Auch Posten wie ein eigenes Handy, die Monatsfahrkarte oder die Verpflegung außerhalb des Familienhaushaltes könne unter das Budgetgeld fallen.
Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Experten halten die Auszahlung von Taschengeld ungefähr ab dem Grundschulalter für sinnvoll. In diesem Alter sind Kinder kognitiv in der Lage, ihre Entscheidungen zu überblicken und mit Geld umzugehen. Außerdem bekommen Kinder in der Schule das rechnerische Hintergrundwissen, um mit ihrem Taschengeld zu kalkulieren und eigene Rechnungen und Planungen anzustellen.
Auch vor dem Grundschulalter, ungefähr ab dem vierten Lebensjahr, können Eltern mit der Auszahlung erster kleiner Beträge beginnen, wenn sie ihr Kind für entsprechend entwickelt halten. Hier sollte es sich aber um sehr kleine Beträge im Bereich von 50 Cent bis 1 Euro pro Woche handeln. Außerdem benötigen Kinder in diesem jungen Alter noch viel Unterstützung von ihren Eltern, wenn es um die Einschätzung der eigenen finanziellen Mittel geht. Sehr kleinen Kindern fehlt einfach das Hintergrundwissen, um den Wert der Geldstücke in ihrem Besitz zu erfassen, zu addieren und mit den Dingen in Bezug zu setzen, die sie dafür gerne erwerben möchten. Ganz wichtig ist natürlich, dass die Höhe des Taschengeldes mit dem Alter angepasst wird.
Ungefähr ab 14 Jahren können Kinder übrigens einen zusätzlichen Lerneffekt erzielen, wenn ihnen das Taschengeld nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgehändigt wird, sondern zum Teil oder sogar vollständig auf ein Konto überwiesen wird. Hier sollten Eltern allerdings ein Kinderkonto wählen, das möglichst gute Konditionen hat und verschiedene Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel eine Überziehungsausschluss vorweist. Banken können hierzu ausführlich beraten.
Haben Kinder einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld?
Tatsächlich ist im deutschen Recht nicht verankert, dass Eltern dazu verpflichtet sind, ihrem Kind ein Taschengeld auszubezahlen. Kinder haben Anspruch darauf, dass ihre materiellen Bedürfnisse in einem bestimmten Rahmen befriedigt werden, allerdings müssen ihnen die finanziellen Mittel hierzu nicht ausbezahlt werden. Solange Eltern aus eigenen Mitteln dafür sorgen, dass ihre Kinder alles haben, was sie zum Leben und einer gesunden Entwicklung benötigen, kommen sie ihren Pflichten in ausreichendem Maße nach.
Was darf vom Taschengeld gekauft werden?
In dieser Hinsicht sollten Familien eine sehr offene und konkrete Gesprächspolitik pflegen. Es ist wichtig, dass nicht nur gemeinsam festgelegt wird, wann Taschengeld ausbezahlt wird und in welcher Höhe, sondern auch, was von diesem Geld erworben werden darf und sollte.
Auch von Seiten des Gesetzgebers gibt es hierzu einige Vorgaben, denn Kinder unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht noch nicht geschäftsfähig, dürfen also streng genommen keine eigenen Kaufverträge abschließen. Das gilt auch für den Erwerb von Süßigkeiten am Kiosk oder die Fahrt auf dem Karussell auf der Kirmes. Um die Rechtslage etwas zu entspannen und Familien einen größeren Ermessensspielraum zu geben, wurde allerdings der so genannte „Taschengeldparagraph (BGB §110)“ eingeführt. Hierzu informiert das Deutsche Jugendinstitut:
„Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig (BGB §§ 104, 105). Ab dem siebten Lebensjahr sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen für ein Rechtsgeschäft, das heißt zum Einkaufen, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel eines Elternteils (BGB §§ 106, 107). Liegt diese nicht vor, ist das Rechtsgeschäft eines Kindes „schwebend unwirksam“. Das heißt, die Eltern können den Einkauf ihres Kindes rückgängig machen oder durch nachträgliche Einwilligung rechtlich wirksam werden lassen (BGB § 108).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (BGB § 110) sieht als Ausnahme vor, dass ein Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksame Verträge abschließen kann, falls ihm von seinem gesetzlichen Vertreter bzw. Eltern Mittel zur freien Verfügung überlassen worden sind. Mit dem „Taschengeldparagraphen“ wird somit das eigenständige Einkaufen von Waren und Dienstleistungen durch Kinder legitimiert. Eltern und Kinder, aber auch Verkäufer haben somit die Sicherheit, dass das Rechtsgeschäft wirksam ist und bleibt.“
(Siehe Deutsches Jugendinstitut: Taschengeld)
Wichtig ist also vor allem eine klare Absprache zwischen Eltern und Kindern. So sollte zum Beispiel festgelegt werden, ob Schulmaterialien und Kleidung auch vom Taschengeld bestritten werden müssen. In diesem Fall sollte das Budget allerdings entsprechend höher ausfallen. Zu empfehlen ist eine Regelung, nach der die Eltern für notwendige Dinge in dieser Hinsicht aufkommen und Luxusartikel, die nicht erforderlich wären, vom Taschengeld gekauft werden müssen. Möchte ein Kind beispielsweise besondere Markenkleidung haben, könnte ein Teil des Taschengeldes verwendet werden, um den höheren Kaufpreis abzudecken. Solche Regelungen sollten allerdings im Vorfeld klar kommuniziert werden, damit es im konkreten Fall kein Streitpotenzial gibt. Verändern sich die Ansprüche und die Lebensumstände des Kindes, sollten auch die Vereinbarungen rund um das Thema Taschengeld noch einmal gemeinsam geprüft und gegebenenfalls neu festgelegt werden.