Wer die U6 im 15. Lebensmonat nachholen will, hat keinen Anspruch mehr darauf. Die Früherkennungsuntersuchungen sind an feste Zeiträume gebunden, und die Toleranzgrenzen der Kinder-Richtlinie sind Ausschlussfristen, keine Empfehlungen: Die U6 ist vom 10. bis 12. Lebensmonat vorgesehen, spätestens bis zum Ende des 14. Danach ist sie als Kassenleistung weg.
Getragen werden sie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 26 SGB V. Zehn Untersuchungen sind es in den ersten sechs Lebensjahren – nicht neun, wie die Bezeichnung U1 bis U9 nahelegt. Die U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat wird dabei am häufigsten übersehen, weil sie zwischen zwei runden Geburtstagen liegt und keinen offensichtlichen Anlass hat.
Inhaltsverzeichnis
Alle Termine und Toleranzgrenzen im Überblick
Maßgeblich ist die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie legt für jede Untersuchung einen Zeitraum und eine Toleranzgrenze fest:
| Untersuchung | vorgesehener Zeitraum | Toleranzgrenze |
|---|---|---|
| U1 | unmittelbar nach der Geburt | |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | 3. bis 8. Lebenswoche |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4½. Lebensmonat |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 14. Lebensmonat |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | 20. bis 27. Lebensmonat |
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | 33. bis 38. Lebensmonat |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | 43. bis 50. Lebensmonat |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | 58. bis 66. Lebensmonat |
Die U1 macht in aller Regel die Klinik direkt nach der Geburt, bei einer Hausgeburt ohne anwesende Ärztin die Hebamme. Sie soll innerhalb der ersten 30 Minuten nach der Geburt stattfinden.
Auch bei Frühgeborenen gelten dieselben Zeiträume, gerechnet ab dem tatsächlichen Geburtstag. Die Frühgeburtlichkeit wird nicht bei den Terminen berücksichtigt, sondern bei der Beurteilung der Ergebnisse – ein Kind, das acht Wochen zu früh kam, wird also nicht an den Entwicklungsschritten reifgeborener Gleichaltriger gemessen.
Was die Toleranzgrenze praktisch bedeutet
Innerhalb der Toleranzgrenze wird die Untersuchung normal abgerechnet, auch wenn der eigentliche Zeitraum überschritten ist. Danach nicht mehr. Wer den Termin verpasst, hat drei Möglichkeiten:
- Direkt beim nächsten Praxisbesuch nachfragen – viele Praxen führen die Untersuchung noch durch, rechnen sie dann aber als Selbstzahlerleistung ab.
- Bei der Krankenkasse nachfragen – einzelne Kassen erstatten verpasste Untersuchungen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen.
- Auf die nächste U setzen – medizinisch ist eine einzelne verpasste Untersuchung selten dramatisch, solange die Entwicklung unauffällig verläuft. Die Lücke wird bei der folgenden Untersuchung mit aufgearbeitet.
Die Sonderregelung, die während der Infektionswellen 2022 und 2023 ein Überschreiten der Fristen bei U6 bis U9 erlaubte, ist ausgelaufen. Es gelten wieder ausschließlich die Zeiträume der Tabelle.
Was in welchem Alter geprüft wird
U1 bis U3 – die Neugeborenenphase
In diesen Wochen geht es um akute Gefahren und um angeborene Erkrankungen, die früh behandelt werden müssen. Die U1 prüft lebensbedrohliche Komplikationen, Geburtstraumata und Fehlbildungen. Die U2 sucht nach angeborenen Erkrankungen und einem krankhaften Neugeborenengelbsucht-Verlauf und kontrolliert, ob die speziellen Screenings durchgeführt wurden. Bei der U3 kommt die Hüftgelenkssonographie dazu – der Ultraschall, mit dem eine Hüftdysplasie erkannt wird, solange sie sich noch einfach behandeln lässt.
U4 bis U6 – das erste Lebensjahr
Der Schwerpunkt verschiebt sich auf die Entwicklung. Ab der U5 kommt das Erkennen von Sehstörungen als eigenes Ziel hinzu, bei jeder Untersuchung steht die Impfberatung auf dem Programm, und durchgehend achtet die Praxis auf die Eltern-Kind-Interaktion. Gefragt wird unter anderem nach schweren oder ungewöhnlich häufigen Infekten, nach dem Essverhalten, nach der Reaktion auf leise und laute Geräusche – und nach regelmäßigem Schnarchen, das auf vergrößerte Rachenmandeln hinweisen kann.
U7 bis U9 – Kleinkind- und Vorschulalter
Jetzt rücken Sprache, Motorik und Sozialverhalten in den Vordergrund. Ab der U7 wird zusätzlich die Kariesprophylaxe mit Fluorid besprochen und auf die zahnärztliche Früherkennung verwiesen. Die U8 im Alter von etwa vier Jahren enthält als einzige Untersuchung dieser Gruppe eine ausdrückliche Prüfung des Hörvermögens. Die U9 kurz vor dem fünften Geburtstag ist die letzte Untersuchung vor der Schule und damit der Termin, an dem Auffälligkeiten in Sprache, Fein- oder Grobmotorik noch mit Vorlauf behandelt werden können – rechtzeitig vor dem Schulstart.
Die speziellen Screenings in den ersten Lebenstagen
Neben den U-Untersuchungen laufen vier gesonderte Screenings, die überwiegend noch in der Geburtsklinik stattfinden. Bei U2 und U3 wird kontrolliert, ob sie durchgeführt wurden:
- Erweitertes Neugeborenen-Screening – wenige Tropfen Blut auf eine Filterpapierkarte, untersucht auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen, die unbehandelt zu schweren Schäden führen können.
- Screening auf Mukoviszidose – aus derselben Blutprobe.
- Neugeborenen-Hörscreening – eine schmerzfreie Messung am schlafenden Kind. Wird eine Hörstörung früh erkannt, lässt sich die Sprachentwicklung deutlich besser unterstützen. Die Durchführung wird noch bei U4 und U5 kontrolliert.
- Pulsoxymetrie-Screening – misst die Sauerstoffsättigung und deckt kritische angeborene Herzfehler auf, die äußerlich zunächst unauffällig bleiben.
U10, U11, J1 und J2 – was danach kommt
Nach der U9 klafft eine Lücke von rund sieben Jahren. Sie wird unterschiedlich gefüllt:
- U10 (7 bis 8 Jahre) und U11 (9 bis 10 Jahre) gehören nicht zum Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele, aber nicht alle Kassen übernehmen sie als Satzungsleistung – ein Anruf bei der eigenen Kasse klärt das in zwei Minuten.
- J1 (12 bis 14 Jahre) ist dagegen reguläre Kassenleistung für alle gesetzlich Versicherten. Neben der körperlichen Untersuchung und der Kontrolle des Impfstatus steht ein vertrauliches Gespräch über Themen wie Haut, Gewicht, Essstörungen, Drogen, familiäre Schwierigkeiten, Sexualität und Verhütung im Mittelpunkt. Es unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber den Eltern – für viele Jugendliche die erste Gelegenheit, allein mit einer Ärztin zu sprechen.
- J2 (16 bis 17 Jahre) ist wieder Satzungsleistung.
Das gelbe Heft und wer es sehen will
Alle Befunde werden im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert, dem gelben Heft. Zusätzlich wird die Teilnahme an U2 bis U9 auf einer separaten Teilnahmekarte bestätigt – genau diese Karte ist gemeint, wenn eine Kita oder Schule einen Nachweis verlangt. Auf Wunsch der Versicherten kann die Dokumentation auch im elektronischen Untersuchungsheft erfolgen.
Wie verbindlich die Teilnahme ist, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Manche haben Einladungs- und Erinnerungsverfahren eingerichtet, bei denen nicht wahrgenommene Termine gemeldet werden. Unabhängig davon verlangen viele Kitas bei der Aufnahme den Nachweis der zuletzt fälligen U – ähnlich wie beim Infektionsschutz.
Häufige Fragen zu den U-Untersuchungen
Wie viele U-Untersuchungen gibt es?
In den ersten sechs Lebensjahren sind es zehn Untersuchungen: U1 bis U9 plus die U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat, die zusätzlich eingeführt wurde und deshalb aus der Nummerierung fällt. Dazu kommt die J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren, die ebenfalls Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. U10, U11 und J2 sind dagegen keine Regelleistung, sondern werden nur von Kassen mit entsprechender Satzungsleistung bezahlt.
Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung verpasse?
Nach Ablauf der Toleranzgrenze besteht kein Anspruch mehr auf die Untersuchung als Kassenleistung. Manche Praxen führen sie trotzdem durch und rechnen als Selbstzahlerleistung ab, einzelne Krankenkassen erstatten sie über ihre Satzungsleistungen. Medizinisch ist eine einzelne verpasste Untersuchung bei unauffälliger Entwicklung meist unproblematisch – die Inhalte werden bei der nächsten U mit aufgegriffen. Wichtig ist, den folgenden Termin dann nicht auch noch zu verpassen.
Wann ist die U7a und warum wird sie so oft vergessen?
Die U7a fällt in den 34. bis 36. Lebensmonat, die Toleranzgrenze reicht vom 33. bis zum 38. Lebensmonat – also rund um den dritten Geburtstag. Sie wird häufig übersehen, weil zwischen U7 mit zwei Jahren und U8 mit vier Jahren nicht mit einem Termin gerechnet wird. Inhaltlich geht es um Entwicklungsauffälligkeiten, Sehstörungen, die Impfberatung und die Eltern-Kind-Interaktion. Ein Blick ins gelbe Heft nach dem dritten Geburtstag lohnt sich.
Gelten für Frühgeborene andere Termine?
Nein. Die Kinder-Richtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass auch bei Frühgeborenen die Untersuchungszeiträume einzuhalten sind, gerechnet ab dem tatsächlichen Geburtsdatum. Die Frühgeburtlichkeit wird stattdessen bei der Beurteilung der Ergebnisse berücksichtigt – die Entwicklungsschritte werden also am korrigierten Alter gemessen, der Termin selbst verschiebt sich aber nicht.
Was kosten die U-Untersuchungen?
Nichts. U1 bis U9 und die J1 sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden in voller Höhe übernommen, ebenso die speziellen Screenings wie das erweiterte Neugeborenen-Screening, das Hörscreening und die Pulsoxymetrie. Kosten entstehen nur bei U10, U11 und J2, sofern die eigene Kasse sie nicht als Satzungsleistung anbietet, sowie bei Untersuchungen, die nach Ablauf der Toleranzgrenze nachgeholt werden.
Muss ich das gelbe Heft in der Kita vorlegen?
Viele Kitas verlangen bei der Aufnahme einen Nachweis über die zuletzt fällige Untersuchung. Dafür ist die separate Teilnahmekarte im Untersuchungsheft gedacht, auf der die Teilnahme an U2 bis U9 mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird – die medizinischen Befunde im Heft selbst müssen Sie nicht offenlegen. Wie verbindlich die Teilnahme insgesamt kontrolliert wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich.
Wann wird die Hüfte untersucht?
Bei der U3 in der 4. bis 5. Lebenswoche. Die Kinder-Richtlinie sieht dort ausdrücklich die Durchführung oder Veranlassung der Hüftgelenkssonographie vor. Der Ultraschall erkennt eine Hüftdysplasie in einem Alter, in dem sie sich noch mit einer Spreizhose oder Schiene gut behandeln lässt. Wird sie erst später entdeckt, sind aufwendigere Behandlungen nötig – deshalb ist die U3 einer der Termine, bei denen sich Pünktlichkeit besonders auszahlt.