Zum Inhalt springen
familienjournal.comDas Portal rund um die Familie

Wehrdienst-Fragebogen mit 18 - was Eltern über Pflicht, Musterung und Verweigerung wissen müssen

Rund 350.000 junge Männer bekommen seit Januar 2026 im Jahr ihres 18. Geburtstags Post von der Bundeswehr: ein Schreiben mit QR-Code und Zugangscode, dahinter ein Online-Fragebogen. Männer müssen ihn beantworten, für Frauen ist er freiwillig. Ein Monat Zeit, danach folgt eine Erinnerung per Einschreiben - und wer gar nicht oder falsch antwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Für Eltern ist das der Punkt, an dem sich zwei Dinge vermischen, die getrennt gehören: die Pflicht, ein Formular auszufüllen, und die Entscheidung, zur Bundeswehr zu gehen. Das eine ist verbindlich, das andere nicht. Der Wehrdienst selbst beruht seit dem 1. Januar 2026 auf Freiwilligkeit. Verpflichtend sind der Fragebogen und, ab dem 1. Juli 2027, die Musterung für Männer des Jahrgangs 2008.

Was im Fragebogen steht

Der Bogen ist kein Eignungstest und keine Verpflichtungserklärung. Abgefragt werden nach Angaben der Bundeswehr im Wesentlichen:

  • Persönliche Daten und der aktuelle Bildungsweg, also Schulabschluss, Ausbildung oder Studium.
  • Körpermaße sowie Angaben zu Gesundheit und möglichen Behinderungen.
  • Das Interesse am Wehrdienst - ob überhaupt, in welcher Form, für welche Dauer.
  • Vorerfahrung, etwa ein früherer Dienst in ausländischen Streitkräften.

Wer Interesse bekundet, wird zur Karriereberatung oder direkt zur Eignungsfeststellung im Karrierecenter eingeladen. Wer kein Interesse angibt, hat den Fragebogen damit erledigt - die Musterungspflicht ab Juli 2027 bleibt davon unberührt.

Antworten ist Pflicht, dienen nicht

MännerFrauen
Fragebogen erhaltenja, im Jahr des 18. Geburtstagsja
Antwort verpflichtendjanein
Musterung ab Juli 2027Pflicht, beginnend mit Jahrgang 2008nein
Wehrdienstfreiwilligfreiwillig

Der Unterschied liegt im Grundgesetz: Artikel 12a sieht eine Dienstpflicht nur für Männer vor, eine Ausweitung auf Frauen bräuchte eine Grundgesetzänderung. Für die Erfassung reicht das einfache Gesetz - deshalb kann der Staat Männer zur Auskunft und zur Musterung verpflichten, ohne sie einziehen zu können.

Die Musterung ab Juli 2027

Ab dem 1. Juli 2027 werden die Männer des Jahrgangs 2008 gemustert, danach folgen die jüngeren Jahrgänge. Die Musterung ist verpflichtend, und zwar unabhängig von der Haltung zum Dienst: Auch wer den Kriegsdienst verweigern will, muss erscheinen. Festgestellt wird dort die gesundheitliche Eignung, nicht die Bereitschaft.

Wer aus Gewissensgründen nicht dienen will, kann sich auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes berufen. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt unangetastet, es entbindet aber weder vom Fragebogen noch von der Musterung.

Was der Dienst bietet

  • Dauer: mindestens sechs Monate, freiwillig verlängerbar - bis hin zu langfristigen Verpflichtungen von vielen Jahren.
  • Bezahlung: mindestens 2.600 Euro brutto im Monat, Unterkunft inklusive.
  • Führerschein: Wer sich für mindestens ein Jahr verpflichtet, bekommt einen Zuschuss zum Führerschein.

Diese Konditionen sind der Kern des neuen Modells: Der Dienst soll attraktiv genug sein, um die Zielgröße von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservisten bis 2035 ohne Zwang zu erreichen.

Und wenn sich zu wenige melden?

Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Bedarfswehrpflicht vor. Sie greift nicht automatisch, sondern erst nach einem erneuten Beschluss des Bundestages. Herangezogen würden die gemusterten Jahrgänge, die Auswahl soll über ein Losverfahren erfolgen. Genau deshalb ist die Musterung ab 2027 mehr als eine Formalität: Sie schafft die Datengrundlage, auf die eine spätere Einberufung zugreifen würde.

Was Eltern konkret tun können

  • Die Post ernst nehmen. Das Schreiben sieht unscheinbar aus und landet oft ungeöffnet auf dem Stapel. Die Frist von einem Monat läuft trotzdem. Geht der Zugangscode verloren, kommt er per Einschreiben erneut.
  • Den Fragebogen das Kind ausfüllen lassen. Mit 18 ist es volljährig, die Auskunftspflicht trifft es selbst. Eltern dürfen unterstützen, aber die Angaben - besonders zur Gesundheit - müssen stimmen: Falsche Angaben sind ebenfalls bußgeldbewehrt.
  • Interesse und Verpflichtung auseinanderhalten. Ein angekreuztes Interesse ist keine Bewerbung und bindet zu nichts. Umgekehrt schützt ein Nein im Fragebogen nicht vor der Musterung.
  • Bei Verweigerung früh informieren. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist schriftlich zu begründen. Wer diesen Weg gehen will, sollte sich vor der Musterung beraten lassen, nicht danach.
  • Über Gesundheitsdaten sprechen. Chronische Erkrankungen, Medikamente, psychische Vorgeschichte - all das gehört in den Bogen und später in die Musterung. Für viele Achtzehnjährige ist das der erste Kontakt mit den eigenen Krankenakten.

Jugendliche unter 18 sind von alldem nicht betroffen. Wer sich vorher für die Bundeswehr interessiert, kann sich beraten lassen, für eine Verpflichtung ist bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern erforderlich. Welche Regeln sonst für die Volljährigkeitsschwelle gelten, steht im Beitrag zum Jugendschutzgesetz.

Grundlage ist das Wehrdienstmodernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Die offiziellen Antworten der Bundesregierung stehen in den Fragen und Antworten zum Neuen Wehrdienst. Stand dieser Angaben: 11. August 2026.

Häufige Fragen zum Wehrdienst-Fragebogen

Muss mein Sohn den Fragebogen wirklich ausfüllen?

Ja. Für Männer ist die Beantwortung gesetzlich vorgeschrieben, es bleibt ein Monat Zeit. Wer nicht oder falsch antwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Für Frauen ist der Fragebogen freiwillig, sie erhalten ihn aber ebenfalls. Das Ausfüllen ist keine Bewerbung und verpflichtet zu nichts weiter.

Kommt jetzt die Wehrpflicht zurück?

Derzeit nicht. Der Wehrdienst ist freiwillig, verpflichtend sind nur Fragebogen und Musterung. Das Gesetz sieht allerdings eine Bedarfswehrpflicht vor, falls sich zu wenige freiwillig melden. Sie tritt nicht von selbst in Kraft, sondern erst nach einem neuen Beschluss des Bundestages; die Auswahl der Einberufenen soll dann per Losverfahren aus den gemusterten Jahrgängen erfolgen.

Ab wann wird gemustert und wer ist zuerst dran?

Die Musterung beginnt am 1. Juli 2027, zuerst für Männer des Geburtsjahrgangs 2008. Danach folgen die jüngeren Jahrgänge. Das Erscheinen ist Pflicht, auch für alle, die den Dienst ablehnen oder den Kriegsdienst verweigern wollen. Untersucht wird die gesundheitliche Eignung; das Ergebnis wird erfasst und wäre die Grundlage für eine spätere Einberufung.

Was verdient man im neuen Wehrdienst?

Mindestens 2.600 Euro brutto im Monat, Unterkunft eingeschlossen. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und lässt sich freiwillig verlängern. Wer sich für mindestens ein Jahr verpflichtet, erhält zusätzlich einen Zuschuss zum Führerschein. Damit liegt die Vergütung deutlich über dem, was der frühere Grundwehrdienst bot.

Mein Kind will den Kriegsdienst verweigern - was jetzt?

Das Recht darauf steht in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes und bleibt bestehen. Es befreit aber weder von der Auskunftspflicht noch von der Musterung. Der Antrag muss schriftlich gestellt und mit Gewissensgründen begründet werden. Sinnvoll ist eine Beratung vor der Musterung, etwa bei Verweigererberatungsstellen der Kirchen oder unabhängigen Organisationen.

Bekommen auch Töchter den Fragebogen?

Ja, alle jungen Menschen werden im Jahr ihres 18. Geburtstags angeschrieben. Für Frauen ist die Antwort jedoch freiwillig, und eine Musterungspflicht besteht für sie nicht. Grund ist Artikel 12a des Grundgesetzes, der eine Dienstpflicht nur für Männer zulässt; eine Ausweitung würde eine Grundgesetzänderung erfordern. Der Wehrdienst selbst steht Frauen wie Männern offen.

Was passiert mit den Gesundheitsdaten aus dem Fragebogen?

Die Speicherung ist auf die im Wehrdienstmodernisierungsgesetz genannten Zwecke begrenzt und unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung. Angaben zu Gesundheit und Behinderung dienen der Vorbereitung der Musterung. Falsche Angaben sind bußgeldbewehrt, deshalb sollten chronische Erkrankungen und Medikamente korrekt eingetragen werden - Belege werden erst bei der Musterung selbst geprüft.

Mehr aus Geld