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Ausweis fürs Kind: Reisepass und Personalausweis - Kosten, Gültigkeit und Antrag

· aktualisiert am

reisepass

Den Kinderreisepass gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2024 stellen die Behörden keinen neuen mehr aus, und vorhandene lassen sich weder verlängern noch aktualisieren. Wer noch einen im Schrank hat, darf ihn bis zu dem Datum nutzen, das aufgedruckt ist - danach braucht das Kind ein reguläres Dokument. Der Grund für die Abschaffung: Der Kinderreisepass war zuletzt nur noch zwölf Monate gültig, und weil er kein elektronisch auslesbares Dokument war, akzeptierten ihn immer mehr Länder nicht mehr.

Für Kinder bleiben damit dieselben zwei Dokumente wie für Erwachsene. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro, der elektronische Reisepass 37,50 Euro. Beide sind bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig und lassen sich nach Ablauf nicht verlängern, sondern nur neu beantragen - ein Kind, das mit drei Jahren einen Ausweis bekommt, braucht mit neun den nächsten.

Personalausweis oder Reisepass - was das Kind wirklich braucht

Für Reisen innerhalb der EU sowie nach Norwegen, Island, in die Schweiz, nach Liechtenstein und in die Türkei genügt der Personalausweis. Für den Familienurlaub in Europa ist das der günstigere Weg, und er reicht auch für den Flug.

Alles darüber hinaus verlangt den Reisepass. Manche Länder fordern zusätzlich, dass er über das Rückreisedatum hinaus gültig ist, häufig drei oder sechs Monate. Was für das konkrete Ziel gilt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zum jeweiligen Land - und zwar für jedes Familienmitglied einzeln, auch für das Baby.

Kosten und Gültigkeit im Überblick

DokumentGebührGültigkeit
Personalausweis, unter 24 Jahren22,80 Euro6 Jahre
Reisepass, unter 24 Jahren37,50 Euro6 Jahre
Personalausweis, ab 24 Jahren37,00 Euro10 Jahre
Reisepass, ab 24 Jahren70,00 Euro10 Jahre

Ausweispflichtig ist in Deutschland, wer 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder ist der Personalausweis freiwillig, beantragen können ihn die Sorgeberechtigten aber von Geburt an - und ohne ein Dokument kommt die Familie an keiner Grenze vorbei.

Der Antrag: Wer mitkommen muss

Das Kind muss zum Termin immer persönlich erscheinen, auch als Säugling. Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die Geburtsurkunde im Original bei der Erstbeantragung und, falls vorhanden, das bisherige Ausweisdokument - auch ein abgelaufener Kinderreisepass.

Wie es mit der Zustimmung aussieht, hängt an der Familiensituation. Leben beide Sorgeberechtigten mit dem Kind zusammen, genügt es, wenn ein Elternteil erscheint und die schriftliche Zustimmungserklärung des anderen mitbringt. Leben die Eltern getrennt, stellt in der Regel der Elternteil den Antrag, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Bei alleinigem Sorgerecht entfällt die Zustimmung, der Nachweis darüber gehört aber in die Unterlagen.

Die Bearbeitung dauert je nach Behörde mehrere Wochen. Vor den Sommerferien wird es in vielen Städten eng, weil dann alle gleichzeitig kommen - wer im Frühjahr auf das Ablaufdatum schaut, spart sich die Frage nach dem Express-Zuschlag.

Stand dieser Angaben: September 2026.

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