Damit im Budget frischgebackener Familien nach der Geburt keine unbequeme Lücke klafft, zahlt der Staat das sogenannte Elterngeld. Es dient dazu, Familien finanziell zu entlasten, sodass sich Eltern ohne Sorgen um ihr Baby kümmern können. Ganz ohne Planung jedoch sollten Eltern diese Leistung nicht beantragen. Die folgenden Fragen und Antworten sorgen für mehr Durchblick.
Inhaltsverzeichnis
Wem steht Elterngeld zu?
Elterngeld steht theoretisch all jenen zu, die ein Baby bekommen. Zusätzlich jedoch gibt es einige Anforderungen, die Eltern erfüllen müssen, um tatsächlich leistungsberechtigt zu sein. Daher ist Elterngeld nur dann eine Option, wenn Eltern ihr Kind eigenständig betreuen, nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich arbeiten, mit dem Baby in einem Haushalt wohnen und einen Wohnsitz in der BRD haben. Bei getrennten Eltern gilt: Derjenige, bei dem das Baby zu wenigstens siebzig Prozent lebt, ist berechtigt.
Nur wenige Eltern sind nicht leistungsberechtigt. (Quelle: dw-lifestylefotografie (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Erfüllen Eltern all diese Anforderungen, gibt es nur noch eine kleine Hürde. Elterngeld nämlich wird nicht ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Jahr vor der Geburt die 500.000 Euro Marke überschritten hat. Wie eine Statistik zeigt, trifft dies jedoch nur auf einen äußerst geringen Teil der deutschen Bevölkerung zu.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag für den Bezug von Elterngeld darf erst dann eingereicht werden, wenn das Baby auf die Welt gekommen ist. Vor der Geburt ist es also nicht möglich, die Mühlen der Bürokratie anzustoßen. Elten sollten ihren Antrag jedoch soweit wie möglich ausfüllen, denn so verhindern sie Stresssituationen in den ersten Wochen mit Baby. Der späteste Zeitpunkt für die Einreichung des Antrages sollte drei Monate nach der Geburt sein. Immerhin wird die Leistung nur drei Monate rückwirkend gezahlt, weswegen Eltern, die zu spät kommen, mit Einbußen rechnen müssen.
Mit welcher Summe können Eltern rechnen?
Die Berechnung des Elterngeldes ist recht komplex und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Antragstellers in den vergangenen zwölf Monaten vor der Geburt. Je nach Höhe des Einkommens steigt und sinkt der Prozentsatz dieses Betrages, der das letztendliche Elterngeld bildet. Meist jedoch erhalten Eltern beim sogenannten Basiselterngeld rund 65 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens. Hinzu kommen in einigen Fällen noch Zuschläge bei Mehrlingsgeburten (300 Euro ab dem zweiten Kind) und Geschwisterkinder. Das maximale Elterngeld pro Monat liegt bei rund 1.800 Euro.
Die individuelle Berechnung erfolgt am besten mit Hilfe eines Fachmannes. (Quelle: edar (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Auch kann sich die Höhe des Elterngeldes ändern, wenn Eltern den Bezugszeitraum verlängern oder ein anderes Modell in Anspruch nehmen. Wie viel Geld letztlich vom Staat in die eigene Tasche fließt, kann daher nur individuell beantwortet werden. So wie auch bei Versicherungen sollten Eltern diese finanzielle Leistung nicht ohne sorgfältige Prüfung beantragen, um die letztendliche Summe zu optimieren. Einige Tipps und fundierte Beratung zum Thema Elterngeld bietet Elterngeld.de.
Über welchen Zeitraum wird Elterngeld gezahlt?
Auch das ist abhängig vom persönlichen Plan. Das Basiselterngeld wird grundsätzlich für bis zu 14 Monate ausgezahlt, kann jedoch im Rahmen von ElterngeldPlus auf einen Zeitraum von 28 Monaten verlängert werden. Hier halbieren sich die monatlichen Auszahlungen dann. Auch mit Hilfe der Partnerschaftsboni lässt sich der Bezugszeitraum verlängern. Paare, die gleichzeitig Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen, erhalten vier weitere ElterngeldPlus Monate, sofern sie zwischen 25 und dreißig Wochenstunden arbeiten gehen.
Gibt es verschiedene Modelle?
Die unterschiedlichen Modelle wurden in den vorherigen Fragen und Antworten bereits angeschnitten. So gibt es das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und als Ergänzung den Partnerschaftsbonus. Für Eltern ist es wichtig, die Besonderheiten und Unterschiede zu kennen, um den Bezugszeitraum und die Leistungen so vorteilhaft wie nur möglich zu gestalten. Es ist beispielsweise so, dass Basiselterngeld nur dann für 14 Monate ausgezahlt werden kann, wenn beide Eltern während dieser Zeit Elterngeld nehmen. Ein Beispiel wäre, dass die Mutter zwölf Monate Elterngeld bezieht und der Vater zwei.
Der Partnerschaftsbonus kann nur in Kombination mit ElterngeldPlus in Anspruch genommen werden. Wer sich diese Verlängerung nicht entgehen lassen möchte, sollte daher einen Teil seiner Bezugszeit arbeiten gehen und erhält entsprechende Zusatzmonate. Klarer Vorteil des Systems: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftbonus lassen sich ganz individuell kombinieren. So finden Eltern das für sie passende Modell. Weitere Informationen rund um Elterngeld, Elternzeit und ElterngeldPlus hat Das Bundesamt für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in einer Infobroschüre zusammengestellt.
Können Väter auch Elterngeld beziehen?
Selbstverständlich. Die Regelung macht zunächst keinen Unterschied zwischen Mutter und Vater, wobei Mütter aufgrund der Mutterschutzfrist in aller Regel die ersten beiden Monate in Anspruch nehmen. Wie Eltern den weiteren Bezug regeln, obliegt ganz ihnen. Es ist also auch möglich, dass die Mutter im dritten Monat wieder arbeiten geht, während der Vater zwölf Monate lang zuhause bleibt.
Einige Väter nehmen mehrere Monate Elternzeit und erhalten finanzielle Unterstützung. (Quelle: skalekar1992 (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Elterngeld steht auch Vätern zu, die nicht mit der Mutter ihres Kinds verheiratet sind. Sie müssen lediglich das Vaterschafts-Anerkennungs-Verfahren anstoßen und können dann einen Antrag stellen.
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Elterngeld an sich wird nicht versteuert. Dennoch gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn die monatlichen Leistungen können sich unter Umständen auf den sogenannten Progressionsvorbehalt auswirkt. Elterngeld also erhöht das jährliche Familieneinkommen und somit auch dessen zu versteuernden Anteil. Das kann in einigen Fällen zu einem höheren Steuersatz führen, der dann eine Nachzahlung mit sich bringt.