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Mutterschaftsgeld & Kindergeld – finanzielle Unterstützung für Frauen
Hier einige kurze Erläuterungen: Schwangere Frauen, gelten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung als im Mutterschutz befindlich. Einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Zuschuss des Arbeitgebers haben sie während dieser gesamten Schutzfrist. Das gilt übrigens sowohl für als arbeitslos gemeldete Frauen wie auch für berufstätige.
Kindergeld wird vom Staat für alle minderjährigen Kinder ausgezahlt. Diese finanzielle Unterstützung für Familien wird ganz unabhängig vom Einkommen der Eltern geleistet und ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.
Die Staffelung beim Kindergeld
Wie genau sich diese Staffelung darstellt, lässt sich im Internet nachlesen oder auf dem Amt erfragen. Normaler Weise gilt der Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn der Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Erhalt eines eigenen Einkommens. Der Anspruch verlängert sich allerdings bis zum 25. Lebensjahr – hinzugerechnet werden hierbei Zivil- bzw. Wehrdienst -, sobald und solange sich ein Kind noch in der Ausbildung befindet. Arbeitslose Sprösslinge werden bis zum 21. Lebensjahr bei der Auszahlung des Kindergeldes berücksichtigt.
Elterngeld wird dann gezahlt, wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten. Die staatliche Finanzhilfe ersetzt mindestens 65 Prozent des zuletzt erhaltenen monatlichen Erwerbseinkommens.
Zuschüsse für Alleinstehende – Unterhaltsvorschuss
Den Alleinstehenden mit Kindern hilft der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss, wenn nötig. Diese Förderung soll den so Alleinerziehenden helfen, wenn die entsprechenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils nicht geleistet werden. Das Einkommen des Alleinerziehenden spielt für Berechnung und Anspruch keine Rolle.
Die Details zu diesen und den weiteren oben genannten staatlichen Hilfen für Familien in Deutschland lassen sich nachlesen und –fragen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ansprechpartner gibt es in beinahe jedem Rathaus. Der Gang zum Amt ist in diesen Fällen tatsächlich bares Geld wert!