Bis zu drei Jahre können Frauen in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. Die Pause vom Job soll dazu dienen, sich auf die Betreuung und Pflege des eigenen Kindes konzentrieren zu können, ohne dabei die Sicherheit des Angestelltenverhältnisses zu verlieren. Mütter, die zurück in den Job wollen, sollten ihre Rechte kennen und diesen bedeutenden Schritt auch privat planen.
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Rechtliche Aspekte rund um den Wiedereinstieg
Wieder zurück in das Berufsleben zu gehen, ist auch aus gesellschaftlicher Sicht sinnvoll. Immerhin kümmern sich Frauen so auch um eine funktionierende Wirtschaftswelt, tun etwas für ihre Rente und tragen zum Haushaltseinkommen bei. Aus diesem Grund schafft der Staat gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Rückkehr erleichtern sollen.
Folglich hat jede Frau zum Ende ihrer Elternzeit das Recht auf den Wiedereinstieg im Unternehmen, das sie per Arbeitsvertrag beschäftigt. Hier ist es nicht der Arbeitgeber, der über die Stundenanzahl bestimmt, denn auch Teilzeit gehört zu den gesetzlichen Rechten eines jeden Arbeitnehmers. Frauen, die nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen möchten, können sich darauf berufen. Verpflichtet dazu, Teilzeit anzubieten, sind in Deutschland Unternehmen mit über 15 Mitarbeitern, wenn das individuelle Arbeitsverhältnis schon länger als ein halbes Jahr besteht und wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, die gegen eine Teilzeitstelle sprechen. Wichtig ist jedoch, dass der Wunsch nach Teilzeit spätestens drei Monate vor dem Wiedereinstieg mitgeteilt wird.
Frauen haben einen Anspruch auf den Wiedereinstieg in einer angemessenen Position. (Quelle: helpsg (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Die Entscheidung für eine Teilzeitstelle ist gerade bei Müttern sehr beliebt. Immerhin gilt es, auch weiterhin für die Familie da zu sein. Ein Vollzeitjob kollidiert nicht selten mit diesem Bestreben und lässt sich in manchen Städten nur schwer mit dem Betreuungsangebot vereinbaren. Dennoch sollten Frauen bedenken, dass eine spätere Anhebung der Arbeitsstunden schwierig sein kann, wenn das Unternehmen keinen Bedarf sieht. Gibt es allerdings in der Zukunft eine freie Vollzeitstelle, so müssen Frauen laut Paragraph neun des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (hier nachzulesen) bevorzugt behandelt werden.
Einen Anspruch darauf, genau die gleiche Stelle zu besetzen, in der eine Frau auch vor der Elternzeit beschäftigt war, gibt es allerdings nicht. Dem Arbeitgeber steht es frei, ihr eine alternative Stelle anzubieten, die
- den Inhalten des Arbeitsvertrages entspricht
- eine gleiche Bezahlung bietet
- und der persönlichen Qualifikation gerecht wird.
Es ist also durchaus denkbar, dass eine Sachbearbeiterin im Vertrieb künftig in einer anderen Abteilung eingesetzt werden kann. Nicht möglich aber ist die Wahl einer Position, die sich gänzlich vom Gewohnten unterscheidet. Eine ehemalige Abteilungsleiterin darf also nicht plötzlich am Empfang oder als Produktionshelferin arbeiten.
Der Einstieg ist nicht immer leicht. Es kann passieren, dass sich der Arbeitgeber mit der Wiederaufnahme seiner Angestellten schwer tut und ihr das Vorhaben nicht ermöglichen will. In diesem Fall lohnt es sich, den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Hier sitzen erfahrene Personen aus dem gleichen Betrieb, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennen. Zu diesem Zweck schult poko.de Betriebsratsmitglieder rund um Mutterschutz und Elternzeit. Und hilft alles nichts, kann auch ein Anwalt dabei helfen, die Rechte seiner Klientin durchzusetzen. Eine Kündigung sollte nach Möglichkeit erst der letzte Schritt sein, da es Einsteigerinnen nach der Elternzeit auf dem freien Arbeitsmarkt weniger leicht haben.
Die Betreuung: Es braucht einen Plan B
Wer arbeiten gehen möchte, braucht selbstverständlich eine passende Betreuungslösung für das eigene Kind. Je nach Zeitpunkt des Wiedereinstiegs kann das einfach oder auch schwer sein. Insbesondere bei Kindern unter drei Jahren ist der Ausbau der Betreuungsangebote noch nicht in ausreichendem Maß geboten. Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anmerkt, lag die Quote im März 2016 bei rund 32,7 Prozent. Es gibt also auch heute noch keine Garantie, dass ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
„Hier wird Mama arbeiten!“ Kinder sollten in die neue Situation einbezogen werden. (Quelle: 3643825 (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Rechtzeitiges Anmelden des eigenen Kindes kann jedoch helfen. Hier wird Familien meist schon früh mitgeteilt, wie die Chancen auf einen Betreuungsplatz stehen. Sind diese eher dürftig, beginnt die Suche nach Alternativen. Hier bieten sich vor allem Tagesmütter an, die es in vielen Städten gibt. Sie nehmen je nach Konzept auch jüngere Kinder auf und bieten Betreuungszeiten, die zum Job der Mutter passen.
Im Kindergarten wird es meist leichter mit der Betreuung. Immerhin gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz. Frauen sollten frühzeitig überlegen, wie lange sie arbeiten möchten und ein entsprechendes Betreuungsmodell auswählen. Es gibt Kindergärten, die schon früh morgens öffnen, was sich besonders dann anbietet, wenn die Fahrt zur Arbeit etwas länger ausfällt.
Ob Krippe, Tagesmutter oder Kindergarten: Wenn das eigene Kind krank wird, fällt die Betreuungsmöglichkeit urplötzlich weg. Eltern mit einem Kind können sich dann an zehn Tagen des Jahres (pro Elternteil) aufgrund der Erkrankung ihres Kindes bezahlt krankschreiben lassen. Die Anzahl der Kinderkrankentage pro Jahr steigt bei zwei Kindern auf höchstens 25 pro Elternteil. Alleinerziehende erhalten mit einem Kind zwanzig und mit zwei Kindern fünfzig Tage. Wer aber häufiger nicht anwesend sein kann, fühlt sich unwohl und wird auch seinen Arbeitgeber verärgern. Daher lohnt es sich, auch einen Plan B in der Tasche zu haben, um die Betreuung eines kranken Kindes zu gewährleisten. Vielleicht gibt es Großeltern oder andere Verwandte, die während der Arbeitszeit nach dem Kind sehen. Das ist auch dann hilfreich, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht wurden.
Vorsicht Überlastung!
Mütter, die arbeiten gehen, leiden nicht selten unter der starken Doppelbelastung. Sie versuchen, das Familienleben und ihre Berufstätigkeit unter einen Hut zu bekommen und vergessen dabei häufig sich selbst. Eine gute Balance zwischen Job und Familie zu halten, ist jedoch unabdingbar. Wer sich über die eigenen Grenzen hinaus belastet, riskiert seelische und körperliche Konsequenzen und sogar ein Burn-Out.
Frauen, die etwas für sich tun, bleiben dauerhaft gesund. (Quelle: Zerocool (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Frauen sollten daher nicht vergessen, dass auch sie Bedürfnisse haben und Ruhe benötigen. Wie der Ausgleich konkret aussehen kann, muss individuell herausgefunden werden. Manchen Müttern genügt es, eine Stunde am Abend mit einem Buch zu entspannen, während andere ganz bewusst an Gesundheitskursen, Yoga oder Autogenem Training teilnehmen. Auch hier entscheidet die Stärke des sozialen Netzes über die Entlastung. In Zwei-Eltern-Familien sollte sich auch der Partner an Haushalt und Kinderbetreuung engagiert beteiligen und bei Alleinerziehenden ist es eine Wohltat, wenn die Verwandtschaft regelmäßig vorbeischaut, um die Kinder zu betreuen.